Antrag:Bundesparteitag 2018.1/Antragsportal/GP001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2018.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer GP001
Einreichungsdatum
Antragsteller

Sven Knurr

Mitantragsteller
  • Birger Haarbrandt
  • Daniel Seuffert
  • Christian Baumeister
  • Rainer Wolf
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Streichung der Forderung nach dem BGE.
Schlagworte BGE
Datum der letzten Änderung 09.06.2018
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Streichung der Forderung nach dem BGE.

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den letzten Satz im Absatz 9.1 "Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe" ersatzlos zu streichen.

Vorher: "Diese Idee einer neuen, fairen und tatsächlich sozialen Gesellschaft wollen wir durch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens erreichen."

Nachher: -

Antragsbegründung

Ein "Bedingungsloses Grundeinkommen" ist nicht nachhaltig finanzierbar. So würde ein BGE i. H. v. 1.000 EUR pro Kopf monatlich allein derzeit rund 70% des öffentlichen Gesamthaushaltes beanspruchen (Stand 2017). [1] Angesichts dieser Zahlen wird das Konzept eines "Bedingungslosen Grundeinkommens" in einer Höhe, die eine angemessene gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, faktisch gegenstandslos. Erschwerend kommt hinzu, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einmal geklärt ist, welches der vielen BGE-Modelle die Piraten umzusetzen gedenken. [2] Auch die Frage, wie sich die starke Zuwanderung der Jahre 2015-2017 künftig auf die sozialen Sicherungssysteme auswirken wird, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht hinreichend beantwortet werden. Es ist bisher ungeklärt für wen das BGE gelten soll (Deutsche, Inländer, alle usw.) und in welchem Wohnbereich (nur mit deutschem Erstwohnsitz oder weltweit). Es ist ungeklärt welche Transferleistungen das BGE ersetzen soll. Beispiel: BGE z.B. für Pflegebedürftige, Behinderte oder Bewohner einiger Großstädte vollkommen unzureichend, selbst bei Verdopplung des Satzes von 1.000 Euro.

Entsprechend unseres Anspruches nach evidenzbasierter Politik statt populistischer Symbolik ist es daher nur konsequent, die Forderungen nach einem BGE bis zur Festlegung auf ein konkretes Modell und der Vorlage eines belastbaren Finanzierungskonzeptes zurückzuziehen. Sollte die praktische Umsetzbarkeit auch künftig nicht durch ein schlüssiges Gesamtkonzept unterlegt werden können, so ist die Forderung nach einem BGE gänzlich zu verwerfen.

[1] Berechnungsgrundlage: Einwohnerzahl Deutschlands (Stand: 30.06.2017): 82,7 Mio. (Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/Zensus_Geschlecht_Staatsangehoerigkeit.html) Gesamtkosten BGE: 992 Mrd. EUR (82,7 Mio. EW x 12 Monate x 1.000 EUR) Öffentlicher Gesamthaushalt (Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen): 1.430 Mrd. EUR (Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/OeffentlicheFinanzenSteuern/OeffentlicheFinanzen/AusgabenEinnahmen/Tabellen/Tabellen_AusgabenEinnahmenFinanzierungssaldoJaehrlich.html) Anteil BGE am Gesamthaushalt = 992 Mrd. EUR / 1.430 Mrd. EUR = 69,4 % Die These, derzufolge ein BGE zu einem nennenswert höheren Steueraufkommen führen würde, welches zur Gegenfinanzierung herangezogen werden könnte, ist in höchstem Maße fragwürdig. Zum Einen betragen die jährlichen Gesamteinnahmen aus der Einkommenssteuer aktuell nur rund 255 Mrd. Euro (Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2018-01-26-steuereinnahmen-kalenderjahr-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Zum anderen beträgt die derzeit geltende Steuerfreigrenze bei der Einkommenssteuer 11.000 Euro im Jahr und entspricht damit bereits annähernd der Höhe eines möglichen BGE von 12.000 Euro jährlich. Eine Erhöhung des Steueraufkommens ließe sich demzufolge lediglich durch eine stärkere Besteuerung der Zuverdienste oberhalb der Höhe eines BGE erzielen und würde somit in den allermeisten Fällen faktisch zu einer Verringerung des derzeitigen Nettoeinkommens führen. Eine Erhöhung der Verbrauchssteuern zu Gegenfinanzierung hingegen würde den Bedarf zum Lebensunterhalt erhöhen und somit ein noch höheres BGE erforderlich machen.

[2] https://twitter.com/MichaelEbnerPP/status/958797501678616577

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

GP002


Abstimmung:

  • GP001: X
  • GP002: Y
  • kein von beiden: Z > deutlichst mehr als x und y