Antrag:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/WP002
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Refinanzierung der Pflege |
Schlagworte | Pflege, Refinanzierung, Solidaritätszuschlag, Pflegesolidaritätszuschlag |
Datum der letzten Änderung | 27.10.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelRefinanzierung von Pflegeleistungen – Pflegesolidaritätszuschlag - Auflösung des Vorsorgefonds AntragstextIm Bundeswahlprogramm der Piratenpartei soll die Forderung aufgenommen werden, dass der Solidaritätsbeitrag sukzessive in einen Pflegesolidaritätszuschlag umgewandelt wird. Wir fordern die Umwandlung des Solidaritätsbeitrag in einen zeitlich befristeten Pflegesolidaritätszuschlag bis 2060. Gleichzeitig fordern wir die Auflösung des sogenannten Pflegevorsorgefonds, um die bereits bestehenden Personaldefizite in den Pflegeberufen, speziell in Krankenhäusern und Pflegeheimen von zurzeit ca. 15% mittel- und langfristig zu kompensieren sowie den demografisch bedingten Mehrbedarf an Fachkräften refinanzieren zu können. AntragsbegründungDie demografische Entwicklung in Deutschland mündet ein in eine historisch absehbare Entwicklung, die in den nächsten Jahrzehnten dazu führen wird, dass deutlich mehr Ausgaben für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung vonnöten sind als je zuvor. Diese Entwicklung fordert die Piratenpartei, die sich einem solidarischen Denken verpflichtet fühlt, in besonderer Weise heraus. Darüber hinaus steuert unser Land im Pflegebereich auf eine Katastrophe zu, wenn es nicht gelingt, das für die pflegerische und medizinische Versorgung notwendige Personal zu gewinnen und bezahlen zu können. Man stelle sich zum Beispiel eine Pandemie mit Ebola vor. Der Fachkräftemangel schlägt in besonderer Weise in den Pflegeberufen zu. Die Pflegeberufe stehen hinsichtlich der ihnen übertragenen Verantwortung in einem Missverhältnis im Hinblick auf die Löhne zu anderen Fachberufen und verlieren dadurch zusätzlich an Attraktivität. Maler und Lackierer sowie Automechatroniker verdienen mehr. Die Folge es will keiner in der Pflege arbeiten. Um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und gleichzeitig die mit dem Mehrbedarf an professionell Pflegenden erforderlichen Personalstellen refinanzieren zu können, sind bis zum Abebben der demografischen Schieflage zusätzliche Refinanzierungskonzepte erforderlich, die sowohl dem bereits begonnenen Pflegenotstand als auch der unzureichenden Finanzierung der absehbar zunehmenden und notwendigen Leistungen entgegenwirken können. Pflegende und von Pflege Betroffene brauchen Rahmenbedingungen unter denen eine menschenwürdige Pflege im Sinne der Charta der Rechte für hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und nach § 1 im Grundgesetz möglich ist. Es sollte selbstverständlich sein, dass Altwerden auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit, unabhängig vom Vermögen, selbstbestimmt und in Würde möglich ist. Menschenwürdige Pflege hat ihren Preis und jeder kann von Pflege betroffen werden. Daher haben wir als einzelne und als Gesellschaft ein Interesse daran, dass die erforderlichen Pflegeleistungen bezahlbar sind und niemand, der pflegebedürftig wird, sollte von notwendigen Leistungen ausgeschlossen werden. Um die Ausgaben decken zu können, wenn Menschen die für die Pflege notwendigen Leistungen nicht (mehr) im Sinne des Subsidaritätsprinzips selbst aufbringen können, bedarf es eines deutlich höheren Solidarbeitrags als bisher. Die Politik ist daher herausgefordert, ein (Re)-Finanzierungskonzept für eine bedarfsgerechte Pflege sicher zu stellen, denn die bisherigen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus. Die private Vorsorge wird die vorhandenen Lücken der sich abzeichnenden gesellschaftlichen und demografischen Entwicklung nicht decken können. Demografieabgabe Die Piratenpartei soll für eine Umwandlung des bisherigen Solidaritätsbeitrags in einen befristeten und zweckgebundenen Pflegesolidaritätszuschlag eintreten. Die Erlöse aus dieser Abgabe sollen die durch die demografische Entwicklung und im Rahmen der Singularisierung der Gesellschaft auftretenden Mehrbedarfe an Pflegeleistungen kompensieren, so dass es nicht zu einer ungebührlichen Erhöhung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung kommen muss. Darüber hinaus sollten aus dieser Abgabe im Sinne eines Solidaritätsprinzips die absehbaren Mehrbedarfe an Aufwendungen für die Integration von Zuwanderern und Flüchtlingen sowie die zusätzlich auf die Gesellschaft zukommenden Mehr-Ausgaben für medizinische und pflegerische Leistungen finanziert werden. Auflösung des Pflegefonds Der Pflegefonds (ebenso wie der Pflege-Bahr) zur vorsorglichen Refinanzierung der durch die demografische Entwicklung (Baby-Boomer) erwarteten Mehrausgaben ist durchaus strittig, zumal er nicht vor möglichen Turbulenzen und Krisen auf dem Finanzmarkt geschützt ist. Auch die mit ihm verbundenen Ziele könnten durch die Umwandlung des Solidarbeitrags in einen befristeten (bis 2060) Pflegesolidaritätszuschlag erreicht werden. Unstrittig ist, dass die professionelle Pflege in fast allen Bereichen deutlich unterfinanziert ist, da unter anderem nicht genügend Personalstellen über das bisherige Verfahren der über die Pflegeselbstverwaltungen festgelegten Personalschlüssel und die ausgehandelten Pflegesätze mit zum Teil skandalösen Zuständen aufgrund der prekären Rahmenbedingungen refinanziert sind. Und hier sind die Mindestpflegepersonalschlüssel der schlechteste Weg. Die Gelder, die derzeit durch den Pflegefonds dem Zugriff entzogen sind, werden allerdings dringlichst und schon jetzt benötigt, um die Pflegerahmenbedingungen in Deutschland derart zu verbessern, dass sie auch im internationalen Vergleich nicht weiter den Vergleich scheuen müssen und eine menschenwürdige Pflege garantieren können. Speziell im Bereich des § 43 XI sind deutliche Verbesserungen der Beiträge erforderlich. Die Notwendigkeit einer stationären Unterbringungsform darf nicht weiterhin stigmatisiert und diskreditiert werden. Diskussion
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