Antrag:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA011
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA011 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt C - §8 |
Zusammenfassung des Antrags | Anrufungsrecht auf Mitglieder einer Gliederung bei Ordnungsmaßnahme gegen dessen Gliederung erweitern. |
Schlagworte | Schiedsgerichtsordnung Anrufungsrecht |
Datum der letzten Änderung | 23.10.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEinfügung Anrufungsrecht der Mitglieder einer Gliederung bei Ordnungsmaßnahmen gegen diese Antragstext"Der Bundesparteitag möge beschließen, Bundessatzung Abschnitt C §8 (1) folgendermaßen zu ändern: Neu: (1) Das Gericht wird nur auf Anrufung aktiv. Antragsberechtigt ist jeder Pirat und jedes Organ einer Gliederung, sofern ein eigener Anspruch oder eine Verletzung in einem eigenen Recht geltend gemacht oder Einspruch gegen eine sie oder ihre Gliederung betreffende Ordnungsmaßnahme erhoben wird. Anträge auf Parteiausschluss können nur von Gliederungsorganen gestellt werden. Bisher: (1) Das Gericht wird nur auf Anrufung aktiv. Antragsberechtigt ist jeder Pirat und jedes Organ einer Gliederung, sofern ein eigener Anspruch oder eine Verletzung in einem eigenen Recht geltend gemacht oder Einspruch gegen eine sie betreffende Ordnungsmaßnahme erhoben wird. Anträge auf Parteiausschluss können nur von Gliederungsorganen gestellt werden. AntragsbegründungWarum dieser Vorschlag: Bisher können Mitglieder einer Gliederung nicht gegen satzungswidrige Ordnungsmaßnahmen der übergeordneten Gliederung vorgehen. Führt die übergeordnete Gliederung parallel eine satzungswidrige Handlungsunfähigheit des Vorstandes dieser Gliederung herbei und/oder setzt einzelne Vorstandsmitglieder unter Druck, besteht parteiintern bisher keine Möglichkeit gegen satzungswidriges Verhalten der übergeordneten Gliederung vorzugehen. Da die Piratenpartei eine demokratische Partei ist und rechtsstaatliches Verhalten einfordert, ist obige Satzungsänderung notwendig, um wenigstens zukünftig Machtmissbrauch zu unterbinden. Diskussion
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