Antrag:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA011
Einreichungsdatum
Antragsteller

MatthiasZ

Mitantragsteller
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Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt C - §8
Zusammenfassung des Antrags Anrufungsrecht auf Mitglieder einer Gliederung bei Ordnungsmaßnahme gegen dessen Gliederung erweitern.
Schlagworte Schiedsgerichtsordnung Anrufungsrecht
Datum der letzten Änderung 23.10.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Einfügung Anrufungsrecht der Mitglieder einer Gliederung bei Ordnungsmaßnahmen gegen diese

Antragstext

"Der Bundesparteitag möge beschließen, Bundessatzung Abschnitt C §8 (1)

folgendermaßen zu ändern:

Neu:

(1) Das Gericht wird nur auf Anrufung aktiv. Antragsberechtigt ist jeder Pirat und jedes Organ einer Gliederung, sofern ein eigener Anspruch oder eine Verletzung in einem eigenen Recht geltend gemacht oder Einspruch gegen eine sie oder ihre Gliederung betreffende Ordnungsmaßnahme erhoben wird. Anträge auf Parteiausschluss können nur von Gliederungsorganen gestellt werden.

Bisher:

(1) Das Gericht wird nur auf Anrufung aktiv. Antragsberechtigt ist jeder Pirat und jedes Organ einer Gliederung, sofern ein eigener Anspruch oder eine Verletzung in einem eigenen Recht geltend gemacht oder Einspruch gegen eine sie betreffende Ordnungsmaßnahme erhoben wird. Anträge auf Parteiausschluss können nur von Gliederungsorganen gestellt werden.

Antragsbegründung

Warum dieser Vorschlag:

Bisher können Mitglieder einer Gliederung nicht gegen satzungswidrige Ordnungsmaßnahmen der übergeordneten Gliederung vorgehen.

Führt die übergeordnete Gliederung parallel eine satzungswidrige Handlungsunfähigheit des Vorstandes dieser Gliederung herbei und/oder setzt einzelne Vorstandsmitglieder unter Druck, besteht parteiintern bisher keine Möglichkeit gegen satzungswidriges Verhalten der übergeordneten Gliederung vorzugehen.

Da die Piratenpartei eine demokratische Partei ist und rechtsstaatliches Verhalten einfordert, ist obige Satzungsänderung notwendig, um wenigstens zukünftig Machtmissbrauch zu unterbinden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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