Antrag:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA006

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA006
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bastian

Mitantragsteller
  • Arne Pfeilsticker
  • Thomas Gaul
  • Eik Wassberg
  • Frank Erfurt
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags Parteiämter können von jedem Piraten besetzt werden.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 23.10.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Parteiämter können von jedem Piraten besetzt werden.

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

§ 3 Abs. 2b des Abschnitts A der Satzung der Piratenpartei Deutschland wird wie folgt geändert:

Doppelmitgliedschaften in Untergliederungen der Piratenpartei Deutschland sind unzulässig.

§ 4 Absatz 1 Satz 3 des Abschnitts A der Satzung der Piratenpartei Deutschland wird wie folgt geändert:

In den Vorstand eines Gebietsverbandes der Piratenpartei Deutschland können nur Piraten gewählt werden. Unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft in der betreffenden Gliederung besteht.

Antragsbegründung

Wir haben akute Personalknappheit und es gibt für die bisherige Beschränkung keinen vernünftigen Grund.

Alter Text § 2b:

„Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.“

Alter Text: § 4 Absatz 1 Satz 3: „Ein Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, dessen Mitglied er ist (Passives Wahlrecht).“

Update: Anmerkung hier hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Das muss § 3 Abs. 2b heißen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge