Antrag:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA006
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA006 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Parteiämter können von jedem Piraten besetzt werden. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 23.10.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelParteiämter können von jedem Piraten besetzt werden. AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: § 3 Abs. 2b des Abschnitts A der Satzung der Piratenpartei Deutschland wird wie folgt geändert: Doppelmitgliedschaften in Untergliederungen der Piratenpartei Deutschland sind unzulässig. § 4 Absatz 1 Satz 3 des Abschnitts A der Satzung der Piratenpartei Deutschland wird wie folgt geändert: In den Vorstand eines Gebietsverbandes der Piratenpartei Deutschland können nur Piraten gewählt werden. Unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft in der betreffenden Gliederung besteht. AntragsbegründungWir haben akute Personalknappheit und es gibt für die bisherige Beschränkung keinen vernünftigen Grund. Alter Text § 2b: „Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.“ Alter Text: § 4 Absatz 1 Satz 3: „Ein Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, dessen Mitglied er ist (Passives Wahlrecht).“ Update: Anmerkung hier hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Das muss § 3 Abs. 2b heißen. Diskussion
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