Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP078
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP078 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Internet und Netzpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Einführung einer allgemeinen Internet-Flatrate ein |
Schlagworte | Flat, Internet |
Datum der letzten Änderung | 26.03.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelInternet-Flat AntragstextDie Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Einführung einer allgemeinen Internet-Flatrate ein: Alle Bürger ab dem Alter von 16 Jahren erhalten ein Anrecht auf die kostenfreie Bereitstellung eines eigenen Internetzugangs. Dieser wird vom Staat finanziert. Eine Anrechung auf andere Leistungen des Staats findet nicht statt. AntragsbegründungDie Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Einführung einer allgemeinen Internet-Flatrate ein: Alle Bürger ab 16 Jahre erhalten ein Anrecht auf die kostenfreie Bereitstellung eines eigenen Internetzugangs. Dieser wird vom Staat finanziert. Der Internetzugang enthält keine Beschränkungen hinsichtlich der verwendeten Dienste oder Inhalte. Es gelten die Prinzipien der Netzneutralität (https://de.wikipedia.org/wiki/Netzneutralit%C3%A4t): Gleiche Dienste sollen dabei gleich behandelt werden. Eine Kategorisierung des Datenverkehrs (z. B. Telefonate, Webseiten oder Dateiübertragung) ist jedoch hinsichtlich der unterschiedliche Anforderungen an die Übertragungsgüte (Quality of Service) möglich. Der Internetzugang ist nur insoweit beschränkt, als das eine Begrenzung des Datenvolumens, sowie der Anbindungsqualität vorliegt. Jeder Bürger hat in Form der Internet-Flatrate einen verbindlichen Anspruch auf ein freies festgelegtes Datenvolumen mit einer definierten Anbindungsqualität. Die Höhe von freien Datenvolumen sowie die Anbindungsqualität ist im zwei jährigen Abstand durch die Bundesnetzagentur festzulegen. Sie hat sich dabei an den entsprechenden Werten des europäischen Durchschnitts zu orientieren. Das zur Verfügung gestellte Datenvolumen und die Anbindungsqualität darf dabei nicht unter der Hälfte der im EU-Vergleich durchschnittlich üblichen Volumina und Anbindungen liegen. Sollten dieser Anspruch nicht erfüllt werden, ist dem Bürger eine entsprechend gleichwertige Kompensation einzuräumen. Andere Leistungen des Staats bleiben von dieser Leistung unberührt und werden nicht reduziert. (bspw. Hartz IV Sätze).
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