Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP078

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP078
Einreichungsdatum
Antragsteller

Xwolf

Mitantragsteller
  • Patrick Schiffer
  • Sascha Ruschel
  • Daniel Mönch
  • Andrea Keddi
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Internet und Netzpolitik
Zusammenfassung des Antrags Einführung einer allgemeinen Internet-Flatrate ein
Schlagworte Flat, Internet
Datum der letzten Änderung 26.03.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Internet-Flat

Antragstext

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Einführung einer allgemeinen Internet-Flatrate ein: Alle Bürger ab dem Alter von 16 Jahren erhalten ein Anrecht auf die kostenfreie Bereitstellung eines eigenen Internetzugangs. Dieser wird vom Staat finanziert. Eine Anrechung auf andere Leistungen des Staats findet nicht statt.

Antragsbegründung

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Einführung einer allgemeinen Internet-Flatrate ein: Alle Bürger ab 16 Jahre erhalten ein Anrecht auf die kostenfreie Bereitstellung eines eigenen Internetzugangs. Dieser wird vom Staat finanziert.

Der Internetzugang enthält keine Beschränkungen hinsichtlich der verwendeten Dienste oder Inhalte. Es gelten die Prinzipien der Netzneutralität (https://de.wikipedia.org/wiki/Netzneutralit%C3%A4t): Gleiche Dienste sollen dabei gleich behandelt werden. Eine Kategorisierung des Datenverkehrs (z. B. Telefonate, Webseiten oder Dateiübertragung) ist jedoch hinsichtlich der unterschiedliche Anforderungen an die Übertragungsgüte (Quality of Service) möglich.

Der Internetzugang ist nur insoweit beschränkt, als das eine Begrenzung des Datenvolumens, sowie der Anbindungsqualität vorliegt. Jeder Bürger hat in Form der Internet-Flatrate einen verbindlichen Anspruch auf ein freies festgelegtes Datenvolumen mit einer definierten Anbindungsqualität. Die Höhe von freien Datenvolumen sowie die Anbindungsqualität ist im zwei jährigen Abstand durch die Bundesnetzagentur festzulegen. Sie hat sich dabei an den entsprechenden Werten des europäischen Durchschnitts zu orientieren. Das zur Verfügung gestellte Datenvolumen und die Anbindungsqualität darf dabei nicht unter der Hälfte der im EU-Vergleich durchschnittlich üblichen Volumina und Anbindungen liegen. Sollten dieser Anspruch nicht erfüllt werden, ist dem Bürger eine entsprechend gleichwertige Kompensation einzuräumen. Andere Leistungen des Staats bleiben von dieser Leistung unberührt und werden nicht reduziert. (bspw. Hartz IV Sätze).


Abgrenzung: Dieser Antrag ist nicht gleichzusetzen mit dem Konzept einer Kulturflatrate (https://wiki.piratenpartei.de/Kulturflatrate) . Der Antrag untercheidet sich von dem Konzept der Kulturflatrate dadurch, dass es hier ausdrücklich keine Rolle spielt, wofür der Internet-Zugang verwendet wird. Die Internet-Flatrate ist gegenüber den verwendeten Diensten neutral. Ob es sich um Webseiten von Verlagen handelt oder um den Zugang zu Social Media Tools, Streamingangeboten oder auch um den Zugriff auf sogenannte intelligente Devices ist nicht Gegenstand des Antrags und liegt frei in der eigenen Entscheidung des Nutzers.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

WP054