Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP039
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP039 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Die direkte Finanzierung durch ausländisches Kapital von Religionsgemeinschaften soll verboten werden. Gleichzeitig sollen die Gottesdienste von in Deutschland ausgebildeten Religionspflegern durchgeführt werden um den Normen des GG Geltung zu verschaffen |
Schlagworte | Religion, Extremismusprävention, Integration |
Datum der letzten Änderung | 23.03.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVerbot der direkten ausländischen Finanzierung von Religionsgemeinschaften oberhalb eines bestimmten Bemessungsbetrages AntragstextDer Parteitag der Piraten möge folgendes beschließen und an geeigneter Stelle im Wahlprogramm „Innenpolitik“ einfügen. Die Piratenpartei setzt sich für ein Verbot der direkten Finanzierung von Religionsgemeinschaften durch ausländische Finanzmittel ein. Gleichzeitig setzt sie sich für die Pflicht zur Abhaltung des Gottesdienstes in der Landessprache durch in Deutschland zum staatlich anerkannten Religionspfleger ausgebildetes Personal ein. Die stringente Durchsetzung der im Grundgesetz vorgegebenen Normen soll vor denen religiöser Traditionen und Vorschriften absoluten Vorrang haben und die Trennung von Staat und Religion weiter ausbauen. Hierbei soll eine finanzielle Unterstützung von Gemeinden nicht unterbunden werden, sondern der Einsatz der Finanzmittel durch entsprechend transparente und allgemeingültige Regeln gleichberechtigt und Grundgesetzkonform erfolgen. Hierbei sollen sich Religionsgemeinschaften beim Ministerium des Inneren als Kirche anhand fester Kriterien anerkennen lassen. Auf diese Religionsgemeinschaften werden dann an das Innenministerium geleistete ausländische Zahlungen an die jeweiligen Konfessionen analog zum Kirchensteuerprivileg der beiden großen christlichen Kirchen ausgeschüttet. Die einzelnen Regelungen sollen durch entsprechend zu formulierende Gesetze getroffen werden. AntragsbegründungDie Förderung extremistischer Glaubensausprägungen zum Zwecke menschen- und staatsfeindlicher Ziele ist in letzter Zeit durch die Förderung der sunnitisch-extremistischen Szene (Salafisten) in den gesellschaftlichen Fokus gerückt worden. Während hier der Einfluss staatlicher und privater Akteure mit diversen durchaus unterschiedlichen Zielsetzungen immer erkennbarer wird, auch durch den immer weniger verschleierten Versuch durch die so beeinflussten Gruppen politischen Druck auf die Gesellschaft auszuüben, so wirken viele weitere solcher Akteure derzeit im Hintergrund. Bei einigen in missionarischem Eifer nach Europa drängenden Ablegern der kreationistischen protestantischen Sekten ist ein ideologischer Unterschied zum Islamischen Staat eher akademischer Natur. Gleichzeitig setzen sich auch die bereits anerkannten Religionsgemeinschaften auf Grund bestehender Privilegien immer wieder über geltendes Recht hinweg. Dieser Antrag zielt daher auch nicht einseitig auf die Unterbindung radikal islamistischer Umtriebe, sondern soll ein erster Schritt sein, die in Deutschland geltenden Rechtsnormen und Werte auch umfassend umzusetzen. Diskussion
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