Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP015
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP015 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Erweiterung des Tierschutzsgesetzes um den Begriff "Angst" |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 04.04.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelErweiterung des Tierschutzgesetzes AntragstextAuch Angst ist eine Form von Leid, wird aber im Tierschutzgesetz nicht berücksichtigt. So werden Tierquälereien, bei denen kein deutlich erkennbarer, direkter körperlicher Schaden vorliegt, gewöhnlich nicht geahndet. Wir wollen das deutsche Tierschutzgesetz nach dem Beispiel des österreichischen Tierschutzgesetz erweitern, sodass künftig niemand straffrei ein Tier ohne vernünftigen Grund in schwere Angst versetzen darf. AntragsbegründungDer Antrag ist selbsterklärend. Das österreichische Tierschutzgesetz kann hier eingesehen werden: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541 Dieser Antrag wurde auf dem LPT 2016.2 als Teil des Antrages WPT070.1 angenommen und in das Wahlprogramm eingepflegt: http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2017#Erweiterung_des_Tierschutzgesetzes Diskussion
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