Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP010
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP010 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Bildung und Forschung |
Zusammenfassung des Antrags | Freier Zugang zu Bildungsressourcen (OER) und wissenschaftliche Publikationen (open access) |
Schlagworte | OER, open access |
Datum der letzten Änderung | 26.03.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelFreier Zugang zu Bildung und Wissenschaft AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Bereich Bildung und Forschung an geeigneter Stelle einzufügen: Freier Zugang zu Bildung und WissenschaftDie Piratenpartei setzt sich für einen freien Zugang zu Wissen ein. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Bildungsressourcen (OER) und wissenschaftlichen Publikationen im Internet (open access). Wir sehen in uneingeschränkten OER und open access eine Voraussetzung, allen Menschen unabhängig ihrer sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an Bildung, Weiterbildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Gerade die besten Bildungsressourcen und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen allen Menschen kostenfrei im Internet zugänglich sein. Darauf hat jeder Mensch ein Recht. AntragsbegründungBildung ist zu wichtig, als dass sie aufgrund von Urheberrechtsfragen beschränkt werden dürfte.
Ein freier Zugang zu allen Bildungsressource gehört deshalb für die PIRATEN zum staatlichen Bildungsauftrag dazu. Daher ist für die Teilnahme an öffentlichen Bildungsangeboten – Schulen, Hochschulen, Bibliotheken sowie Einrichtungen kultureller Bildung – der uneingeschränkte Zugang zu Inhalten offener Datennetze unerlässlich. Dies ist notwendig, um auch Menschen, die nicht ohne weiteres Universitäten besuchen können, die Teilhabe an den Bildungsressourcen zu geben. Außerdem ist die Verfügbarkeit im Internet zeitgemäß. Alle Bildungsressourcen sind also öffentlich frei verfügbar zu stellen (OER). Die Aktuelle Urteilssprechung zum Anspruch der Verwertungsgesellschaften auf Einzelabrechnungen statt Pauschalen verkompliziert zur Zeit OER statt sie zu vereinfachen. Die laufende Verhandlung der Unirahmenverträge mit der VG Wort zeigen an einem Beispiel die aktuelle Brisanz des Problems.
Diskussion
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