Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA009

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA009
Einreichungsdatum
Antragsteller

H3rmi

Mitantragsteller
  • Dorle
  • Paranoia
  • Micha
  • EscaP
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §2
Zusammenfassung des Antrags Der SÄA ändert die Satzung, dass nicht nur Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands sondern alle Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands Mitglied werden können.
Schlagworte Mitgliedschaft, International
Datum der letzten Änderung 22.02.2016
Status des Antrags

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Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Zulassung der Mitgliedschaft von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft und ohne Wohnort in Deutschland

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschliessen, die Bundessatzung wie folgt zu ändern:

§ 2 - Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(5) Über Aufnahmeanträge von Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand.

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts oder dem Ausschluss aus der Partei.

Antragsbegründung

Die Piratenpartei Deutschland steht für Offenheit und versteht sich als Teil der internationalen Piratenbewegung. Sie soll daher ungeachtet der Nationalität jeden willkommen heißen, der einen Beitrag zum Erfolg leisten möchte.

Im Einzelnen wird geändert: §2:

   jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland
   Person.

§3:

   Aufnahmeanträge von Deutschen Personen

§5:

  Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung, 
   Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des 
   Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland
   bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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