Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA007
Einreichungsdatum
Antragsteller

H3rmi

Mitantragsteller
  • Piratenschlumpf
  • Hilope
  • Lothar Krauß
  • Carsten Sawosch
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §2
Zusammenfassung des Antrags Erhöhung des Mitgliedsbeitrags und Regelung der Beitragsermäßigung
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 21.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Erhöhung des Mitgliedsbeitrags

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern:

ALT:

B. MITGLIEDSBEITRAG § 5 Höhe Mitgliedsbeitrag (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. (2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. (3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. (4) Der Mitgliedsbeitrag ist an die für das Mitglied zuständige Gliederung zu entrichten (5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt. (6) (entfallen)


NEU:



Modul A mit konkurrierenden Varianten: Änderungen nach Modul A treten ab dem 01.01.2017 in Kraft.


Modul A1:

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 144,- Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.

Modul A2:

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120,- Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.

Modul A3:

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 96,- Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.

Modul A4:

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 72,- Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.




Modul B mit konkurrierenden Varianten:


Modul B: (4) entfällt




Modul C mit konkurrierenden Varianten: Änderungen nach Modul C treten ab dem 01.01.2017 in Kraft.


Modul C1: (5) Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 48,-€ pro Kalenderjahr. Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, außer die jeweilige Landessatzung regelt Abweichendes hierzu.

Modul C2: (5) Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 24,-€ pro Kalenderjahr . Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, außer die jeweilige Landessatzung regelt Abweichendes hierzu.

Modul C3: (5) Die Höhe des ermäßigten Beitrags beträgt 12,-€ pro Kalenderjahr . Eine Ermäßigung ist jährlich neu bei dem zuständigen Landesverband zu beantragen, außer die jeweilige Landessatzung regelt Abweichendes hierzu.

Modul C4: (5) Über Möglichkeit, Höhe und Dauer einer Beitragsermäßigung entscheidet der zuständige Landesverband. Die jeweilige Landessatzung, hilfsweise ein Beschluss des Landesvorstands, regelt in Härtefällen Abweichendes hierzu. Die Höhe des ermäßigten Mitgliedsbeitrags muss mindestens 24,-€ pro Kalenderjahr betragen.

Modul C5: (5) Über Möglichkeit, Höhe und Dauer einer Beitragsermäßigung entscheidet der zuständige Landesverband. Die jeweilige Landessatzung, hilfsweise ein Beschluss des Landesvorstands, regelt in Härtefällen Abweichendes hierzu. Die Höhe des ermäßigten Mitgliedsbeitrags muss mindestens 12,-€ pro Kalenderjahr betragen.



Antragsbegründung

Begründung Modul A:

Der bisherige Mitgliedsbeitrag von 48,-€ (=4€ pro Monat) reicht nicht mehr aus, nachdem durch die Änderung des Parteiengesetzes die Part.Fin. durch den Umsatz des WGB wegfällt kann die "preiswerte" Parteimitgliedschaft nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Monatlicher Beitrag nach Modul: A1=12€ pro Monat, A2=10€, A3=8€, A4=6€
Vergleiche auch https://wiki.piratenpartei.de/Beitragsregelungen_anderer_Parteien
Beispiel SPD: gemindert: 2,50€ pro Monat (Piraten: 1€), sonst nach Nettoeinkommen monatlich (bei Piraten stehts 4€/Monat):
bis 1.000€ 5,00€
bis 2.000€ 7,50/15/20€ (Mitglied wählt selbst aus)
bis 3.000€ 25/30/35€
bis 4.000€ 45/60/75€
ab 4.000€ 100/150/250€ und mehr


Begründung Modul B:

Der Mitgliedsbeitrag kann auch über das zentrale Beitragskonto des Bundesverbandes abgewickelt werden.


Begründung Modul C:

Die Höhe des ermäßigten Beitrags soll im Rahmen von Modul A angepasst werden. Eine Regelung der Beitragsermäßigung über Art, (Mindest)Höhe und Dauer soll pauschale Ermäßigung oder "Umsonst-Mitgliedschaften" verhindern.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge