Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA017
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA017 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | Das Eintrittsalter in die Piratenpartei Deutschland soll herabgesetzt werden. |
Schlagworte | Eintrittsalter |
Datum der letzten Änderung | 22.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelHerabsenkung des Eintrittsalters Antragstext"Der Bundesparteitag möge beschließen, § 2 (1) der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland wie folgt zu ändern: Alter Text: Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. Neuer Text: Modul 1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennen. Modul 2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennen. Modul 3) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 10. Lebensjahr vollendet haben und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennen. Modul 4) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 7. Lebensjahr vollendet haben und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennen. Modul 5) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennen. Modul 6) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die kraft Gesetz nicht geschäftsunfähig sind und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennen. AntragsbegründungWir Piraten wollen die Beteiligung möglichst aller Mitglieder der Gesellschaft an der politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung fördern. Das bedeutet natürlich auch, dass diejenigen, die nach derzeitiger Gesetzeslage am Längsten nach den beschlossenen Gesetzen und Regularien leben müssen und dennoch bislang nicht über eben diese Gesetze mit entscheiden dürfen, beteiligt werden. Wir als Piratenpartei sollten somit eine Vorreiterrolle einehmen bei der Förderung der Partizipation junger Menschen. Diesem Auftrag zur Partizipation werden wir hiermit unter Anderem gerecht. Darüber hinaus ist die Möglichkeit Mitwirken zu können von einem hohen pädagogischem Wert. So können Kinder Politik begreifen und der Anreiz sich mit etwas zu beschäftigen, steigt erheblich durch die Möglichkeit mitwirken zu können. Die Module sind konkurrierend. Der SAÄ ist konkurrierend zu SÄA018. Diskussion
Konkurrenzanträge |