Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA002
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller | |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §12 |
Zusammenfassung des Antrags | Änderung von Anträgen durch den BPT |
Schlagworte | Anträge, Änderung |
Datum der letzten Änderung | 20.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderung von Anträgen durch den BPT AntragstextDer Bundesparteitag möge beschliessen, den folgenden Antragstext zu § 12, Absatz 4 bzw. dem nächsten freien Absatz hinzuzufügen.
Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen, Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden. Dabei darf die grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden. Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben. Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte. AntragsbegründungDer BPT als höchstes Organ der Piratenpartei, erhält hierdurch die Möglichkeit gute Anträge zu verbessern und eventuelle Unstimmigkeiten zu beseitigen. Missverständliche Worte können durch den BPT korrigiert werden um einen Antrag eindeutiger und besser zu machen, so das er eine Zustimmung auf dem BPT findet. In der Satzung für den LV NRW und vielen KV's in NRW, gibt es diese Möglichkeit seit 2013 und wir haben nur positive Erfahrungen damit gemacht. Auch andere LV's haben die Möglichkeit auf einem LPT Anträge zu verbesseren, z.B. NDS. Diskussion
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