Antrag:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/PP001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2016.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PP001
Einreichungsdatum
Antragsteller

Murgpirat

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Sicherheitspolitik
Zusammenfassung des Antrags Positionierung der Piratenpartei zu Verteidigungspolitik und Bundeswehr
Schlagworte Verteidigung, Verteidigungspolitik, Bundeswehr, Armee, Reserve, Kampfeinsätze, Rüstung
Datum der letzten Änderung 20.02.2016
Status des Antrags

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Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Verteidigungspolitisches Konzept der Piratenpartei

Antragstext

Der nachfolgende Antrag wurde bereits vor einiger Zeit in mehrwöchiger Erarbeitung durch Mitglieder der AG Außen- und Sicherheitspolitik, der UG Verteidigung sowie der AG Friedenspolitik gemeinsam erarbeitet und schon beim BPT2013.1 als Antrag zum Wahlprogramm eingereicht, kam leider aber nicht mehr zur Abstimmung. Noch immer haben wir daher keine klare Positionierung der Partei zum Thema Verteidigungspolitik.

Da sich an der grundsätzlichen Thematik nichts Wesentliches verändert hat, wird der Antrag geringfügig angepasst nun als Positionspapier eingereicht, um aus den beschlossenen Positionen später einen verkürzten Antrag für das kommende Wahlprogramm ableiten zu können.

Der Bundesparteitag möge daher beschließen, die folgenden Module als Positionspapier anzunehmen. Die UG Verteidigung sieht das "Verteidigungspolitische Konzept" als Gesamtpaket. Daher verzichten wir auf eine modulare Abstimmung der Unterpunkte des Modul 1. Das Modul 2 steht unabhängig zu Modul 1, da es hier um eine klare Positionierung der Piratenpartei für oder wider Auslandseinsätze in unterschiedlicher Ausprägung geht.

Modul 1

Verteidigungspolitisches Konzept der Piratenpartei

Die Piratenpartei setzt sich für weltweiten Gewaltverzicht, die Lösung von Konflikten mit friedlichen Mitteln und die globale Abrüstung ein. Weltweiter Frieden sollte immer oberstes Ziel sein.

Allerdings ist es die Aufgabe des Staates, den Schutz der Gesellschaft sicherzustellen. Darin sehen wir derzeit die Legitimation aktiver, organisierter Streitkräfte. Deren Auftrag und Aufgaben sollten jedoch neu definiert werden. Das nachfolgende Verteidigungspolitische Konzept orientiert sich an der bestehenden Ist-Situation und dem Status Quo der Bundeswehr. Die aktuelle Ausrichtung der Bundeswehr ist aus Sicht der Piraten nicht zufriedenstellend.

Dieses verteidigungspolitische Konzept soll daher lediglich eine mittelfristige Lösung auf Basis des aktuellen Standes der Regierungspolitik darstellen, um positiv auf die jetzige Situation einwirken zu können.

Die langfristigen Ziele des Gewaltverzichts werden dabei nicht außer Acht gelassen. Um diese Ziele zu erreichen, fordern wir in einem ersten Schritt die klare Definition von Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass die Streitkräfte nach folgenden Maßgaben einzusetzen und auszurüsten sind:

Katastrophenschutz

Zur Durchführung ihrer Aufgaben verfügt die Bundeswehr über Einheiten mit besonderer Befähigung zu Erhalt und Wiederherstellung von Infrastruktur. Hierzu zählen unter anderem Sanitäts-, Pionier-, Fernmeldeeinheiten oder Truppen zur ABC-Abwehr. Bei Katastrophen und Notlagen soll der Zugriff auf diese Kräfte entgegen bisheriger Praxis unbürokratisch und umgehend auf Anforderung örtlicher Behörden möglich sein. Militärische Einheiten, die zum Katastrophenschutz bzw. zur Hilfe bei Notlagen eingesetzt werden, unterstehen grundsätzlich der zivilen Einsatzführung. Ihr Einsatz ist in jedem Fall unbewaffnet und unter von der Einsatzleitung zu definierenden Rahmenbedingungen durchzuführen.

Landesverteidigung

Eine unmittelbare territoriale Bedrohung Deutschlands mit konventionellen militärischen Mitteln ist unwahrscheinlich. Die Bindung stehender Streitkräfte zur reinen Landesverteidigung ist daher trotz der sich verändernden Sicherheitslage in Europa auf absehbare Zeit nicht erforderlich. Daher ist ein entsprechendes Reservistenkonzept zu erarbeiten und ggf. in ein freiwilliges Miliz- bzw. Nationalgardensystem zu überführen, welches die Aufgaben der Landesverteidigung abdeckt. Die Organisationsstruktur des erarbeiteten Konzepts ist in Form von Geräte- und Kadereinheiten mit dem Zivilschutz zu synchronisieren.

Bündnisverteidigung

Im Rahmen der bestehenden Bündnisabkommen wird die Verteidigung der Territorien von Bündnispartnern unterstützt. Notwendige Einsätze sind jedoch im individuellen Einzelfall zu beschließen und auf das tatsächliche Territorium der Bündnispartner zu beschränken.

Grenzüberschreitende Kampfhandlungen sind lediglich im Zuge kurzfristiger taktischer Maßnahmen zulässig, wenn diese der unmittelbaren Verteidigung der Grenzlinie dienen.

Legitimation des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte

Das „Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland“ (ParlBG) ist dahingehend zu präzisieren, dass die Zustimmung des Bundestags durch eine 2/3 Mehrheit der Gesamtzahl der Abgeordneten erfolgen muss.

Die Verfahren zur Genehmigung von bewaffneten Einsätzen der Bundeswehr sind zudem um eine Volksabstimmung zu ergänzen. Nach Mandatserteilung durch den Bundestag soll es der wahlberechtigten Bevölkerung möglich sein, im Rahmen eines Volksbegehrens innerhalb einer gesetzlich festzulegenden Frist per Unterschriftenliste einen Volksentscheid zu initiieren. Das Quorum soll dabei auf 100.000 Wahlberechtigte festgelegt werden. Auf Antrag von mind. 12% der Bundestagsabgeordneten ist ebenso ein Volksentscheid durchzuführen.

Wenn die Mehrheit der an dem Entscheid teilnehmenden Bürger gegen einen noch laufenden Einsatz stimmt, ist dieser zu beenden.

Ausbildung und Ausrüstung

Zur Durchführung ihrer Aufgaben sind den Streitkräften die notwendigen und geeigneten Mittel und Ausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Umfang, Ausrüstung und Befähigung der Streitkräfte sind immer an die sich verändernden Gegebenheiten anzupassen.

Den Truppen sind geeignete Kapazitäten zu Ausbildung und Training einzurichten. Der Schutz der Soldaten steht bei Ausrüstung und Ausbildung im Mittelpunkt. Künftige Beschaffungsmaßnahmen und -projekte sind am tatsächlichen Bedarf der Truppe auszurichten.

Generell ist zu überprüfen, ob bereits geeignetes Material auf dem Markt verfügbar ist, welchem der Vorzug bei der Beschaffung zu geben ist Des Weiteren sind die Entwicklungszeiten neuer Projekte drastisch zu verkürzen, da sich der tatsächliche Bedarf sowie die technischen Möglichkeiten oft schneller ändern, als dies in die Entwicklung einfließen kann. Änderungen am Bedarf müssen schnellstmöglich aufgegriffen werden. Ggf. sind zu weit fortgeschrittene Projekte zu stoppen, sobald der Entfall des Bedarfs festgestellt wird.

Ausschreibungen von Rüstungsprojekten sind transparent und öffentlich durchzuführen. Technische Details unterliegen dabei ggf. der Geheimhaltung.

De Bundeswehr verzichtet auf Entwicklung, Besitz und Einsatz folgender Waffensysteme und Wirkmittel:

  • atomare, biologische und chemische Kampfmittel
  • Uran-, Phosphor- und Streumunition
  • Anti-Personenminen
  • autonome Offensiv-Waffensysteme

Entsprechende Waffensysteme und Wirkmittel der in Deutschland stationierten ausländischen Truppen sind aus dem Bundesgebiet abzuziehen.


Modul 2

Die Alternativen 1 bis 3 des Modul 2 sind konkurrierend und daher gegeneinander abzustimmen. Sofern die Versammlung eine der drei Alternative mit der notwendigen Mehrheit beschließt, ist diese in Modul 1 zwischen "Bündnisverteidigung" und "Legitimation" einzufügen. Wurde Modul 1 abgelehnt, bleibt Modul 2 als eigenständiger Punkt bestehen.

Alternative 1 (Pro-Variante)

Internationale Intervention/Kampfeinsätze

Militärische Interventionen mit deutscher Beteiligung lehnen wir grundsätzlich ab. Einsätze bewaffneter Streitkräfte außerhalb der Bündnisgebiete dürfen nur in einem sehr eng umrissenen Rahmen und nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. Hierzu zählt die Intervention bei Völkermord, ethnischen Säuberungen sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, welche systematisch und in einem erheblichen Ausmaß erfolgen.

Einsätze unter diesen Umständen dürfen grundsätzlich nur im internationalen Verbund mit anderen Staaten durchgeführt werden. Dabei müssen die Einsätze völkerrechtskonform erfolgen und im Rahmen eines UN-Mandats nach Artikel 42 der Charta der Vereinten Nationen durchgeführt werden. Nationale Alleingänge sowie Regime-Change-Einsätze sind nicht zuzulassen.

Einsätze von geringer Intensität und Tragweite gemäß §4 ParlBG, bei Gefahr in Verzug sowie zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen sind von diesen Beschränkungen nicht betroffen, soweit die Regelungen des Völkerrechts eingehalten werden.


Alternative 2 (Contra-Variante)

Internationale Intervention/Kampfeinsätze

Militärische Interventionen mit deutscher Beteiligung lehnen wir grundsätzlich ab. Dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte außerhalb der Bündnisgebiete kann nur bei Einsätzen von geringer Intensität und Tragweite gemäß §4 ParlBG, bei Gefahr in Verzug sowie zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen unter Einhaltung des Völkerrechts zugestimmt werden.


Alternative 3 (strikte Ablehnung)

Internationale Intervention/Kampfeinsätze

Eine deutsche Beteiligung an militärischen Interventionen außerhalb der Bündnisgebiete lehnen wir ab.

Antragsbegründung

Die Piratenpartei hat sich bereits in mehreren Programmpunkten für die friedliche Lösung von Konflikten und den Verzicht auf Gewalt ausgesprochen. Dennoch müssen auch wir uns der aktuellen Situation stellen und mit der Realität einer Armee im Einsatz leben. Mittelfristig werden wir nicht den Einfluss haben, einen radikalen Systemwechsel hin zu einem völligen Gewaltverzicht umzusetzen. Wir können die Zeit jedoch nutzen, in unserem Sinne positiv auf die Verteidigungspolitik einzuwirken und die Messlatte für die tatsächlich stattfindenden Einsätze festzulegen. Wenn die Regierung unsere Streitkräfte in den Einsatz schickt, dann bitte unter klar geregelten Bedingungen.

Das von der UG Verteidigung in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der AG Außen- und Sicherheitspolitik und der AG Friedenspolitik entwickelte "Verteidigungspolitische Konzept" stellt somit eine klare Aussage aufgrund bereits bestehender Parteibeschlüsse dar, ergänzt um für die Streitkräfte relevante Punkte. Mit diesem Positionspapier wird unseren derzeitigen und zukünftigen Abgeordneten eine Grundlage in die Hand gegeben, um in der Realpolitik bestehen und auf Basis eines Parteitagsbeschlusses Aussagen zum Thema Bundeswehr und Verteidigung treffen zu können.

Wir müssen uns der Situation einer Armee im Einsatz stellen und im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten nach bester Möglichkeit die Entwicklung in die richtige Richtung lenken.

Begriffsbestimmung zu den Antragstexten der Module 1 und 2

Begriffsbestimmung "Einsatz bewaffneter Streitkräfte" gemäß §2 ParlBG

(1) Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist.
(2) Vorbereitende Maßnahmen und Planungen sind kein Einsatz im Sinne dieses Gesetzes. Sie bedürfen keiner Zustimmung des Bundestages. Gleiches gilt für humanitäre Hilfsdienste und Hilfsleistungen der Streitkräfte, bei denen Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mitgeführt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Soldatinnen oder Soldaten in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden.

Begriffsbestimmung "Einsatz von geringer Intensität und Tragweite" gemäß §4 ParlBG

(2) Ein Einsatz ist dann von geringer Intensität und Tragweite, wenn die Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten gering ist, der Einsatz auf Grund der übrigen Begleitumstände erkennbar von geringer Bedeutung ist und es sich nicht um die Beteiligung an einem Krieg handelt.
(3) In der Regel liegt ein Einsatz von geringer Intensität und Tragweite vor, wenn

  • es sich um ein Erkundungskommando handelt, das Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mit sich führt,
  • einzelne Soldatinnen oder Soldaten betroffen sind, die auf Grund von Austauschvereinbarungen Dienst in verbündeten Streitkräften leisten, oder
  • einzelne Soldatinnen oder Soldaten im Rahmen eines Einsatzes der VN, der NATO, der EU oder einer Organisation, die einen VN-Auftrag erfüllt, verwendet werden

Erläuterung zu den Unterpunkten:

Zu 1 - Katastrophenschutz

Mit diesem Punkt soll der Einsatz der Streitkräfte für den zivilen Katastrophenschutz geregelt werden. Wir treten klar dafür ein, dass Einsätze im KatS grundsätzlich unbewaffnet und unter ziviler Einsatzführung zu erfolgen haben. Als unbewaffnet gilt in diesem Falle auch, wenn bei Fahrzeugen mit fest installierten Waffensystemen keine Munition mitgeführt wird.

Zu 3 - Bündnisverteidigung

Im Abschnitt "Bündnisverteidigung" wird ausdrücklich lediglich auf "bestehende Bündnisabkommen" verwiesen, nicht jedoch explitzit auf NATO und Europäische Union. Dies lässt uns den Weg offen, auch den Austritt aus der NATO zu ermöglichen. Durch die Beistandsklausel im Vertrag von Lissabon ist die Europäische Union defacto ebenfalls ein Verteidigungsbündnis, welches sämtliche Mitgliedsstaaten einschließt.

Zu Modul 2, Varianten Pro- und Contra Auslandseinsätze

Mit Modul 2 positioniert sich die Piratenpartei klar zu Auslandseinsätzen.

  • Die Pro-Variante erlaubt dabei auch in Zukunft internationale Interventionen und Kampfeinsätze, jedoch nur unter erheblichen Einschränkungen und Auflagen.
  • Die Contra-Variante schließt den Einsatz der Streitkräfte außerhalb der Bündnisgebiete generell aus. Die genannten Ausnahmen für "Einsätze geringer Intensität und Tragweite" betreffen dabei lediglich die Entsendung einiger weniger Soldaten ohne Kampfauftrag. Durch die weiteren Ausnahmen wird die Möglichkeit geschaffen, auch weiterhin Evakuierungs- und Rettungsmissionen für EU- und Bundesbürger in umkämpften Gebieten durchzuführen.
  • Variante 3 mit der strikten Ablehnung aller militärischen Interventionen ohne Ausnahme, also auch keine Rettungs- und Evakuierungsmissionen, war ursprünglich nicht vorgesehen und wurde nur als "Schulterschluss" zur AG Friedenspolitik eingefügt.

Aufgrund der erheblichen Tragweite eines solchen Beschlusses, wird die Entscheidung über den Umfang der Auslandseinsätzed er Versammlung in der Form der konkurrierenden Varianten zur Abstimmung vorgeschlagen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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