Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA025
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA025 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorsitz |
Schlagworte | Ehrenmitgliedschaft, Ehrenvorsitz |
Datum der letzten Änderung | 22.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEhrenmitgliedschaft und Ehrenvorsitz AntragstextUnter § 9b - Der Bundesparteitag wird ein neuer punkt (stand jetzt als 10.) eingefügt: Dem Bundesparteitag obliegt die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. AntragsbegründungEhrenmitglied ist ein Mitglied eines Vereins oder Verbandes, einer Vereinigung oder Institution, das aufgrund seiner oder ihrer Verdienste dazu ernannt wird. Ehrenmitglieder sind frei von Pflichten. Sie müssen keine Mitgliedsbeiträge bezahlen und sich nicht an der Parteiarbeit beteiligen. Sie haben allerdings auch kein aktives noch passives Stimmrecht. Ein Ehrenvorsitzender einer politischen Partei oder eines Vereins ist eine Person, die sich um die Unterstützung und Förderung in besonderem Maße verdient gemacht hat. Siehe auch Liste aktueller Ehrenvorsitzenden von politischen Parteien: https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenvorsitzender Diskussion
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