Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA012

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA012
Einreichungsdatum
Antragsteller

GeldPirat

Mitantragsteller
  • Michael Bahr
  • Norbert Hirsch
  • Manuela Langer
  • Joffrey, Dietmar Hölscher, Andi_Eh, Irmgard, Bernd Fischer
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §4
Zusammenfassung des Antrags Die Satzung erlaubt derzeit eigentlich nur Kassenprüfer aus der eigenen Gliederung. Ziehen diese weg verlieren sie auch dieses Amt. Prüfer von außen wären eh grundsätzlich besser.
Schlagworte Kassenprüfer, Rechnungsprüfer, Zahlerstatus, Wohnsitzwechsel
Datum der letzten Änderung 22.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Auswärtige Prüfer sind objektiver

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen Abschnitt A § 3 Abs. 2b und Abschnitt A § 4 Abs. 4 wie folgt zu ändern und im Abschnitt A § 4 einen Absatz 4a wie folgt hinzuzufügen:

Alt:

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft

(2b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.

§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten

(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.

Neu:

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft

(2b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Ämter müssen aufgegeben werden, mit Ausnahme von Rechnungs- oder Kassenprüfämtern. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.

§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten

(4) Die Ausübung des aktiven und passiven Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen und Gründungsversammlungen ist die Ausübung des aktiven und passiven Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.

(4a) Die Ausübung des passiven Stimmrechtes bei der Wahl von Rechnungs- oder Kassenprüfern ist in Ergänzung zu Absatz 4 unabhängig von der Gliederungszugehörigkeit möglich. Es ist sogar erwünscht, dass Prüfer gewählt werden, die nicht der eigenen Gliederung angehören.

Antragsbegründung

Es ist schon lange üblich Kassen- oder Rechnungsprüfer zu wählen, die nicht der eigenen Gliederung angehören. Ob dies überhaupt im Einklang mit der derzeitigen Satzung steht, ist mindestens diskutierter. Die hier vorgeschlagene Satzungsänderung regelt dies eindeutig und sorgt auch dafür, dass bei Umzug in eine andere Gliederung Prüfer nicht verloren gehen.

Nebenbei wird noch eine Regelungslücke geschlossen, die es unmöglich macht den erforderlichen Zahlerstatus bei Gründungsversammlungen anders zu deuten, als auf Parteitagen - was in der Vergangenheit bereits exerziert wurde.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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