Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA010

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA010
Einreichungsdatum
Antragsteller

GeldPirat

Mitantragsteller
  • David Krcek
  • Michael Bahr
  • Wolf Roth
  • Norbert Hirsch, Manuela Langer, Joffrey, Piratenschlumpf, Dietmar Hölscher. Irmgard, Bernd Fischer
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §2
Zusammenfassung des Antrags Bezug auf Parteiengesetz richtigstellen und sprachlichen Fehler korrigieren - Bitte ohne Diskussion schnell abstimmen.
Schlagworte PartG, Parteiengesetz, FO, Finanzordnung
Datum der letzten Änderung 23.08.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Keine Angst vor Rechenschaftsberichten

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen Abschnitt B § 2 der Finanzordnung wie folgt zu ändern:

Alt:

Der Bundesschatzmeister sorgt für die fristgerechte Vorlage des Rechenschaftsberichts gemäß dem sechsten Abschnitt des Parteiengesetzes bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages. Zu diesem Zweck legen die Schatzmeister der Landesverbände ihm bis spätestens zum 31. Mai eines jeden Jahres die Rechenschaftsberichte der Länderverbände vor.

Neu:

Der Bundesschatzmeister sorgt für die fristgerechte Vorlage des Rechenschaftsberichts gemäß dem fünften Abschnitt des Parteiengesetzes bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages. Zu diesem Zweck legen die Schatzmeister der Landesverbände ihm bis spätestens zum 31. Mai eines jeden Jahres die Rechenschaftsberichte der Landesverbände vor.

Antragsbegründung

1. Der fünfte Abschnitt des Parteiengesetzes ist derjenige, der beschreibt wie Rechenschaftsberichte zu erstellen sind. Im sechsten Abschnitt sind die Strafen festgelegt, mit denen eine Nichteinhaltung der Vorschriften des fünften Abschnittes sanktioniert werden. Da hatten die Verfasser der bisherigen Formulierung offenbar derart viel Angst vor den Strafen, dass sie die eigentlichen Vorschriften aus den Augen verloren haben.

2.Sind Länderverbände so etwas wie Semmelknödeln (Karl Valentin lässt grüßen)? Sowohl das Parteiengesetz, als auch die restliche Bundessatzung spricht durchweg von den Landesverbänden und nicht von Länderverbänden. Klingt ja auch so, als wären es Verbände von mehreren Ländern. Vielleicht war’s auch nur ein Tippfehler.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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