Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bastian

Mitantragsteller
  • .ike
  • ThomasG
  • Brax59
  • Lothar Krauss
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Änderung der Art der Einladung zu Bundesparteitagen
Schlagworte Einladung zu Bundesparteitagen
Datum der letzten Änderung 22.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Vereinfachung der Einladung zu Bundesparteitagen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die Satzung wird in Abschnitt A §9b Absatz 2 Satz 3 wie folgt geändert:

Die Einladung erfolgt in Textform oder durch Veröffentlichung auf der Website http://www.piratenpartei.de. Sofern die Einladung weder in Textform noch auf der Website rechtzeitig erfolgen kann, erfolgt die Einladung durch den Bundesanzeiger.

Antragsbegründung

Es ist völlig ausreichend, dass formell über die Website eingeladen wird. Zusätzlich kann die Einladung per Textform erfolgen. Diese Art der Einladungsform ist bei großen Organisationen üblich. Enorme Portokosten und Arbeit - insbesondere hinsichtlich kommunikationsferner Mitglieder - können somit eingespart werden. Die Aufnahme der Klausel Bundesanzeiger ist wichtig für den Fall, dass eine komplette Handlungsunfähigkeit eintritt.

  • Klarstellung durch den Antragsteller:
Der vollständige Satz lautet:
Der Vorstand lädt jedes Mitglied per mindestens 6 Wochen vorher ein; die Einladung erfolgt in Textform oder durch Veröffentlichung auf der Website http://www.piratenpartei.de. Sofern die Einladung weder in Textform noch auf der Website rechtzeitig erfolgen kann, erfolgt die Einladung durch den Bundesanzeiger.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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