Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA002
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Änderung der Art der Einladung zu Bundesparteitagen |
Schlagworte | Einladung zu Bundesparteitagen |
Datum der letzten Änderung | 22.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVereinfachung der Einladung zu Bundesparteitagen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Satzung wird in Abschnitt A §9b Absatz 2 Satz 3 wie folgt geändert: Die Einladung erfolgt in Textform oder durch Veröffentlichung auf der Website http://www.piratenpartei.de. Sofern die Einladung weder in Textform noch auf der Website rechtzeitig erfolgen kann, erfolgt die Einladung durch den Bundesanzeiger. AntragsbegründungEs ist völlig ausreichend, dass formell über die Website eingeladen wird. Zusätzlich kann die Einladung per Textform erfolgen. Diese Art der Einladungsform ist bei großen Organisationen üblich. Enorme Portokosten und Arbeit - insbesondere hinsichtlich kommunikationsferner Mitglieder - können somit eingespart werden. Die Aufnahme der Klausel Bundesanzeiger ist wichtig für den Fall, dass eine komplette Handlungsunfähigkeit eintritt.
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