Antrag:Bundesparteitag 2014.2/Antragsportal/SÄA010

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA010
Einreichungsdatum
Antragsteller

alios

Mitantragsteller
  • Justus Römeth
  • Jens Stomber
  • Exile (O.Herzig)
  • Caro Mahn-Gauseweg
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe neu - PPEU Delegierte
Zusammenfassung des Antrags Als Mitglied der European Pirate Party stehen der Piratenpartei Deutschland Sitze im Rat der PPEU zu. Diese Sitze werden durch Delegierte besetzt. Die Delegierten sollen künftig durch den Parteitag gewählt werden.
Schlagworte PPEU, European Pirates, Delegierte, Satzung, Council, Rat
Datum der letzten Änderung 30.05.2014
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Wahl der PPEU-Delegation durch Parteitag oder den Basisentscheid

Antragstext

Der Bundesparteitag beschließt die Bundessatzung an geeigneter Stelle wie folgt zu erweitern:

§ X - Wahl der Delegierten für den Rat der European Pirates

(1) Als Mitglied der European Pirate Party (PPEU) stehen der Piratenpartei Deutschland Sitze im Rat (engl. Council) der PPEU zu. Diese Sitze werden durch Delegierte besetzt.

(2) Die Tätigkeit der Delegierten ergibt sich aus Art. 14 der Statuten der PPEU. Darüber hinaus berichten die Delegierten regelmäßig von der Arbeit der PPEU und tragen Anregungen der Mitglieder und Organe der Piratenpartei Deutschland an Council bzw. Board der PPEU heran.

(3) Die Delegierten und ihre Stellvertreter werden durch den Bundesparteitag oder mittels Basisentscheid gemäß §16 oder einer gleichwertigen Methode gewählt.

(4) Es werden so viele Delegierte gewählt, wie der Piratenpartei Deutschland in der PPEU gemäß §15 der Statuten der PPEU zustehen und zusätzlich mindestens zwei StellvertreterInnen. Die Delegierten bleiben bis zur Wahl neuer Delegierter im Amt. Tritt ein Delegierter zurück, so rückt ein vom Parteitag gewählter Stellvertreter nach. Bei Bedarf können Delegierte oder deren Stellvertreter nachgewählt werden.

Antragsbegründung

Quellen:

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA011