Antrag:Bundesparteitag 2014.1/Antragsportal/WP026
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP026 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Entscheidungen und Kapitalverwendung, Jahresabschlüsse und Berichte des ESM sollten rechtsstaatlich legitimiert, für die Öffentlichkeit zugänglich und nachvollziehbar gemacht werden. |
Schlagworte | ESM, demokratische Kontrolle, Transparenz, Gouverneursrat, Rechtsstaatsprinzip, Parlamentsvorbehalt, Direktorium |
Datum der letzten Änderung | 08.12.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelTransparenz und demokratische Kontrolle des ESM AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Europawahl unter dem Kapitel "Wirtschaft und Finanzen" einzufügen: Der ESM-Vertrag verstößt gegen die fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung (wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip), sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei. Die Piratenpartei fordert: 1) Entscheidungen des europäischen Gouverneursrates zur Verwendung der Mittel und zur Vergrößerung der Rettungsschirme sollen durch die demokratisch gewählten Volksvertreter des Europäischen Parlaments beschlossen und kontrolliert werden. 2) Alle Kreditvergaben sollen transparent sein. Der Jahresabschluss und der Jahresbericht des ESM sollen öffentlich und maschinenlesbar zugänglich gemacht werden. 3) Die Prüfungsberichte des Ausschusses sollen öffentlich gemacht werden. 4) Jede Erhöhung des Stammkapitals soll von den demokratisch gewählten Volksvertretern der jeweiligen nationalen Parlamente beschlossen werden. 5) Das Europäische Parlament soll die Befugnis erhalten, die Immunität der Mitglieder des europäischen Gouverneursrates und des Direktoriums aufheben zu können. 6) Die Gehälter der Mitglieder des Gouverneursrates und des Direktoriums, sämtliche Nebeneinkünfte, Zulagen sowie geldwerte Vorteile und die gültigen Steuersätze sind vollständig offenzulegen. AntragsbegründungDer Antrag basiert auf dem mit klarer Mehrheit in Neumarkt beschlossenen Wahlprogrammantrag WP111 für die Bundestagswahl 2013 Entscheidungen über den europäischen Stabilitäts Mechanismus (ESM) (umgangssprachlich auch „Rettungsschirm“ genannt) werden über den europäischen Gouverneursrat und das von ihm gewählten Direktorium gefällt. Die Mitglieder des Gouverneursrats sind Regierungsmitglieder der jeweiligen ESM-Mitglieder mit Zuständigkeit für Finanzen, womit die jeweilige Finanz-, bzw. Budget-Souveränität in Fragen des eigenen Staatshaushaltes abgetreten wird. Formal kann das ESM-Kapital unbegrenzt erhöht werden. Das geht zwar nur mit den Stimmen der Vertreter der Einzelstaaten - diese sind allerdings nicht an Weisungen des Parlaments gebunden. Weder Entscheidungen, Kapitalverwendung, noch die genauen Gehälter inkl. Vergünstigungen und Nebeneinkünften, nicht einmal die Steuersätze, Jahresabschlüsse, Jahresberichte und Prüfungsberichte sind für die Öffentlichkeit zugänglich und nachvollziehbar. Diese Art an intransparenter Konstruktion steht unseren Vorstellungen von transparenter Demokratie diametral entgegen. Die Immunität von Mitgliedern eines Parlaments kann durch das Parlament selbst aufgehoben werden. Dies gilt jedoch nicht für den Gouverneursrat. Auch die Immunität vor Strafverfolgung sollte deshalb durch das europäische Parlament aufgehoben werden können. Diskussion
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