Antrag:Bundesparteitag 2014.1/Antragsportal/SÄA010
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA010 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §6 |
Zusammenfassung des Antrags | § 6 Abs. 4 Abschnitt A Bundessatzung streichen. |
Schlagworte | Auschluss, Ordnungsmaßnahmen |
Datum der letzten Änderung | 08.12.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDas kann auch weg. AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: § 6 Abs. 4 Abschnitt A Bundessatzung wird gestrichen. An seine Stelle tritt ein Hinweis auf die Streichung: (gestrichen). Vorsorglich, für den Fall, dass SÄA007 zuvor angenommen wird, wird der dort als Abs. 6a beschlossene Absatz zum neuen Abs. 6, Abs. 5 (alt) wird zu Abs. 4, Abs. 6 alt wird zu Abs. 5. AntragsbegründungNach den Feststellungen des Bundesschiedsgerichtes und der dort zitierten Literatur ist diese Regelung nicht mit dem Parteiengesetz in Einklang zu bringen. Eine Regelungslücke entsteht nicht, da § 6 Abs. 2 S. 3 Abschnitt A Bundessatzung die Möglichkeit einer vorläufigen Maßnahme in schwerwiegenden Fällen bestehen lässt. Diskussion
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