<- Zurück zum
Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
|
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.
|
|
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.
|
Antragsübersicht
|
Antragsnummer
|
SÄA007
|
Einreichungsdatum
|
|
Antragsteller
|
Florian 'branleb' Zumkeller-Quast
|
Mitantragsteller
|
|
Antragstyp
|
Satzungsänderungsantrag
|
Antragsgruppe
|
Satzungsabschnitt A - §6
|
Zusammenfassung des Antrags
|
Es sollen Vorgaben zur Veröffentlichung von verhängten Ordnungsmaßnahmen gemacht werden.
|
Schlagworte
|
Ordnungsmaßnahmen, Anonymisiserte Veröffentlichung
|
Datum der letzten Änderung
|
08.12.2013
|
Status des Antrags
|
Geprüft
|
Abstimmungsergebnis
|
Noch nicht abgestimmt
|
Antragstitel
Anonymisierte Veröffentlichung von verhängten Ordnungsmaßnahmen
Antragstext
Der Bundesparteitag möge beschließen die Bundessatzung wie folgt zu ändern:
An § 6 Absatz 1 wird folgender Satz am Ende hinzugefügt:
Nach Erlangung der Rechtskraft hat das aussprechende Organ die Ordnungsmaßnahme inklusive Angabe der Gründe in pseudonymisierter Form zu veröffentlichen.
An § 6 Absatz 3 soll folgender Satz angehängt werden:
Untergliederungen veröffentlichen die von ihnen rechtskräftig verhängten Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 1.
In § 6 wird ein neuer Absatz 6a eingefügt:
Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände werden nach Beschluss im Volltext inklusive Angabe der Gründe vom aussprechenden Organ veröffentlicht. Namen werden dabei, solange es keine Gliederungsnamen sind, pseudonymisiert.
Im Fall der Annahme von SÄA010 soll Absatz 5 zu Absatz 4, Absatz 6 zu Absatz 5 und der neue Absatz 6a zu Absatz 6 umnummeriert werden.
Antragsbegründung
Bisher werden Ordnungsmaßnahmen aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht. Mit dieser Satzungsänderung werden die verhängenden Organe, typischerweise der Vorstand, in einigen Fällen auch das Schiedsgericht, dazu angehalten, diese Ordnungsmaßnahmen zu veröffentlichen. Bei personenbezogenen Ordnungsmaßnahmen passiert dies in anonymisierter Form (Vergleiche Schiedsgerichtsurteile), bei Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen im Volltext. Bei einer Amtsenthebung etwa des ganzen Vorstandes sind Ross und Reiter zu benenen. Für Amtsträger gilt auch nicht das gleiche Level an Datenschutz wie es für einfache Mitglieder gilt.
Diese Maßnahme soll auch dafür sorgen, dass es für Vorstände, denen ein Antrag auf Ordnungsmaßnahme vorliegt, eine Möglichkeit gibt zu recherchieren, ob es Ordnungsmaßnahmen in vergleichbaren Fällen gab, und wie stark diese waren.
Außerdem sorgt es für Transparenz und zeigt, dass unsere Vorstände nicht tatenlos zusehen, wenn gegen Ordnung, Grundsätze oder die Satzung in nicht tolerierbarem Ausmaß verstoßen wird.
Das ganze soll natürlich bei Individuen nur für rechtskräftige Ordnungsmaßnahmen gelten, also solche, die entweder nicht angefochten wurden und dadurch gültig wurden oder solche, die vom Schiedsgericht für gültig erklärt wurden.
Bei Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände sollen diese aus Transparenzaspekten nach Beschluss veröffentlicht werden.
Pseudonymisierung habe ich dabei als Formulierung gewählt, weil es auch in der SGO für die Urteile verwendet wird.
Die Umnummerierung im Falle der Annahme von SÄA010 soll nur für eine übersichtlichere Satzung sorgen, inhaltlich wird dadurch nichts geändert. Im Falle seiner Ablehnung ändert sich für diesen Antrag auch nichts.
Diskussion
- Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
- [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]
Konkurrenzanträge
|