Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/X024

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer X024
Einreichungsdatum
Antragsteller

Pavel

Antragstyp Sonstiger Antrag
Antragsgruppe Parteiinternes
Zusammenfassung des Antrags Beisitzer im Vorstand sollen nicht von staatlicher Unterstützung unbhängig gemacht werden
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 30.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Sicherstellung der Mitarbeit nebenamtlicher Vorstandmitglieder mit geringem Einkommen

Antragstext

Der Parteitag stellt fest:

Erfüllt ein nebenamtliches Vorstandsmitglied die Anspruchsvoraussetzungen auf Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII, so liegt grundsätzlich ein begründeter Ausnahmefall nach §15 Abs. 1 der Satzung vor, der eine Vergütung rechtfertigt.

Der Vorstand wird aufgefordert, in solchen Fällen eine Vergütung zu zahlen, die es dem Vorstandmitglied ermöglicht, seiner Mitarbeit im Vorstand ohne Inanspruchnahme staatlicher Leistungen nachgehen zu können.

Antragsbegründung

Begründung: Menschen mit geringem Einkommen können ohne eine solche Regelung nicht nebenamtlich im Bundesvorstand tätig werden, ohne ihre Leistungsansprüche zu gefährden oder öffentlich in Kritik zu geraten. Nach einschlägigen Erfahrungen im letzten Bundesvorstand wird ohne eine solche Regelung wohl niemand mehr in den Bundesvorstand gewählt werden, der Sozialleistungen bezieht. Zudem kann auch während der Amtszeit ein Vorstandmitglied in Not geraten. Mit einer solchen Regelung lassen sich entsprechende Probleme vermeiden, ohne dass Mitglieder mit zu geringem Einkommen von Vorstandsämtern ausgeschlossen werden.

Der Vorstand kann eine solche Regelung auch ohne Parteitagsbeschluss verabschieden, wird es aber ohne einen solchen Beschluss sicher nicht tun. Zudem dürfte ein solcher Beschluss Einfluss auf den Personenkreis haben, der sich zur Wahl stellen kann.

Kosten: Je nach Familienstand, Bedarf und Anzahl betroffener Amtsinhaber können die Kosten stark schwanken. Bei durchschnittlichem Bedarf ist von 15000 Euro pro Person und Jahr auszugehen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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