Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/WP054

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP054
Einreichungsdatum
Antragsteller

Pab

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Für eine freiheitsfreundliche Innen- und Bürgerrechtspolitik der EU
Schlagworte Bürgerrechte, Freiheitsrechte, Überwachungsgesetze, Überwachungsmaßnahmen, Kriminalprävention, Sicherheitsbewusstsein, Evaluierung, Freiheitspaket, Grundrechts-TÜV, Sicherheitsforschung
Datum der letzten Änderung 02.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Sicherheit in Freiheit

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm zur Europawahl 2014 in das Kapitel Innen- und Rechtspolitik an geeigneter Stelle einzufügen:

Sicherheit in Freiheit

Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte sind für uns zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsmaßnahmen unter Verweis auf den 'internationalen Terrorismus' und andere 'Bedrohungen' und der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor den Gerichten belegen gravierenden Handlungsbedarf.

1. Privatsphäre jedes Menschen achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Europa ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.

2. Systematische Evaluierung bestehender Überwachungsbefugnisse und -programme

Ein angemessener Schutz vor Kriminalität ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Er ist nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu gewährleisten. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass die Europäische Grundrechteagentur alle bestehenden europäischen Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Die Europäische Grundrechteagentur wollen wir so ausstatten, dass sie diese Aufgabe erfüllen kann.

3. Exzessive Überwachung aufheben

Unnötige und exzessive Überwachungsmaßnahmen der EU wollen wir wieder aufheben, darunter

  • die verdachtslose, flächendeckende Vorratsspeicherung aller Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen
  • die Aufnahme biometrischer Merkmale in Reisepässe und Visa sowie von Asylsuchenden
  • die Übermittlung von Fluggast- und Zahlungsverkehrsdaten (z.B. PNR- und SWIFT-Daten) an Drittstaaten sowie allgemein die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Daten- und Grundrechtsschutz
  • die zwangsweise Einführung digitaler Verbrauchserfassungsgeräte ("Smart Meter") ohne Wahlrecht der Betroffenen
  • die verschärfte Überwachung der Außengrenzen ("Eurosur")
  • den grenzüberschreitenden Zugriff auf Polizeidaten ("Verfügbarkeitsprinzip") ohne einen starken und wirksamen europäischen Daten- und Grundrechtsschutz.

4. Neue Überwachungspläne stoppen

Wir wollen den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte aufhalten, der seit 2001 dramatische Ausmaße angenommen hat. Wir treten für ein Moratorium für weitere Eingriffe in unsere Menschenrechte im Namen der inneren Sicherheit ein, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist. Zur Gewährleistung unserer Sicherheit brauchen wir keine neuen Gesetze; die vorhandenen Gesetze reichen aus.

Insbesondere lehnen wir ab

  • die Einführung einer elektronischen Flugpassagierakte ("EU PNR")
  • die elektronische Erfassung aller Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, und die Einführung eines Genehmigungssystems für visumsbefreite Personen ("Smart Borders")
  • die automatisierte Profilerstellung von Personen, um sie in Risikoklassen einzuteilen ("Profiling"), oder eine sonstige Massendatenanalyse
  • eine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder Einschränkungen des identifizierungsfreien Zahlungsverkehrs mit Bargeld oder elektronischem Bargeld
  • ein EU-US-Datenschutzabkommen auf der Grundlage des vollkommen unzureichenden Mandats des Europäischen Rates.

5. Grundrechts-TÜV für neue Sicherheitsmaßnahmen

Wir wollen, dass die Europäische Kommission und der Rat künftig jeden Vorschlag für neue Sicherheitsmaßnahmen noch im Entwurfsstadium von der Europäischen Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine schädlichen Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lassen. Nur durch einen solchen „Gesetzes-TÜV“ kann der fortschreitenden Erosion unserer Grundrechte und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam entgegen gewirkt werden.

6. Sicherheitsforschung demokratisieren

Die europäische Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien wie dem Europäischen Forum für Sicherheitsforschung und Innovation (ESRIF) sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Freiheitsrechte und Privatsphäre vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung der Europäischen Grundrechtsagentur über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.

Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben. Weil auch die gefühlte Sicherheit eine wichtige Voraussetzung für unser Wohlbefinden ist, wollen wir zudem erforschen lassen, wie das öffentliche Sicherheitsbewusstsein gestärkt und wie verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen gewirkt werden kann. Schließlich wollen wir die Entwicklung von Infrastrukturen und Technologien fördern, die gespeicherte oder übermittelte Informationen vor ungesetzlichen Zugriffen (z.B. durch ausländische Geheimdienste) schützen.

Antragsbegründung

Der Antrag orientiert sich am Abschnitt "Sicherheit in Freiheit" im Bundestagswahlprogramm und nimmt Forderungen des Bündnisses "Freiheit statt Angst" auf.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge