Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/WP034
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP034 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Die Eigenkapitalquote der Banken im Euro-Raum soll auf mindestens 10 % festgesetzt werden. |
Schlagworte | Eigenkapitalquote, Banken, Finanzkrise |
Datum der letzten Änderung | 28.10.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelErhöhung der Eigenkapitalquote der Banken in Euro-Raum AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Europawahl unter dem Kapitel "Wirtschaft und Finanzen" einzufügen: Die Piraten arbeiten auf gesetzliche Regelungen hin, die Eigenkapitalquote (Eigenkapital (Tier-1 + Tier 2, im Verhältnis zur Bilanzsumme) der Banken im Euro-Raum auf mindestens 10 % festzusetzen. AntragsbegründungDie Eigenkapitalquote ist eine kritische Kennzahl zur Quantifizierung des Risikos für eine Bankenpleite (Eigenkapitalquote = Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtkapital). Gerade im Euro-Raum haben jedoch viele Banken eine viel zu geringe Eigenkapitalquote. Die Banken mit höchster Bonität weisen Eigenkapitalquoten um die 10 % aus. Durch die Möglichkeit der Banken, sich über den ESM ausfinanzieren zu lassen, geht die parlamentarische Kontrolle über das Bankensystem verloren. Eine Eigenkapitalquote von 10% wäre hinreichend, dass eine Bank auf solider Basis steht und damit auch Krisenzeiten überlebt. Als Eigenkapital werden, wie in den Regularien von Basel III angestrebt, vornehmlich Eigenmittel gemäß TIER 1 + TIER 2 verstanden: Dies ist das Kernkapital zuzüglich Ergänzungskapital gemäß § 10, §10a und §10 KWG. Das Kernkapital gemäß §10a KWG hat mindestens 50 % der Eigenmittel zu betragen. (vgl. dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenmittel_(Kreditinstitut)#Kernkapital) Diskussion
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