Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA054
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA054 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §11 |
Zusammenfassung des Antrags | Zulassung der Ausnahme für parteinahe Unternehmen / Kleinbetriebe |
Schlagworte | Bundesparteitage, verkauf, Sponsoring, Ausnahme, Mitgliederentscheid, Meinungsbild |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAusnahmeregel für Spnsoring auf Parteitagen AntragstextDer Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen: Der aktuell gültigen Satzung der Piratenpartei Deutschland wird in Abschnitt A (Grundlagen) folgendes als § 11b (Sponsoring) hinzugefügt: Modul 1: 1) Sponsoring, Informations- und Werbestände sowie Give-aways und Verkaufsaktionen, die nicht von der Piratenpartei Deutschland durchgeführt werden, können im Ausnahmefall für Bundesparteitage zugelassen werden, sofern es sich um Parteinahe Unternehmen handelt Modul 2: 2.) Über die Zulassung von Ausnahmen entscheidet der Bundesvorstand Modul 3: 3.) Über die Zulassung von Ausnahmen entscheidet der Bundesvorstand und / oder die jeweilige Mitgliederversammlung vor Ort Modul4: 4.) Über die Zulassung von Ausnahmen kann auch nach Ablehnung vom Bundesvorstand die jeweilige Mitgliederversammlung vor Ort entscheiden (5) Der Junge Piraten e.V. ist von dieser Regelung ausgenommen AntragsbegründungAuch wenn generelles Sponsoring im Sinne der Finanzierung von Parteitagen, wie es von anderen Parteien bekannt geworden ist, von der Piratenpartei nicht praktziert werden soll, so gibt es doch Ausnahmefälle, speziell bei der Piratenpartei dienlichen Produkten, die aktuell aus diversen Gründen nicht den den Weg in das Sortiment der Wirtschaftsbetriebe der Piratenpartei schaffen, aber dennoch der großen Allgemeinheit der Mitglieder zugänglich gemacht werden sollte. Bei der bisherigen, rigorosen Praxis würde uns dieser Weg der expliziten Ausnahmeregel jedoch verwehrt bleiben, was unter Umständen sogar nachteilige Auswirkungen haben könnte, welche wir im Vorfeld nicht abschätzen können. Aus vernunftbezogener Sicht sollten wir daher als Partei toleranter und flexibler für veränderte Anforderungen vorbeiretet sein und uns nicht dieser Möglichkeit auf Gewährung von Ausnahmen verwehren. Diskussion
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