Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA045
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA045 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller | |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | Bei der SMV sind keinen Delegationen zugelassen, denn sie entspricht einem Parteitag. Delegationen führen dazu, dass ein echter Meinungsbildungsprozess nicht mehr Bedingingung der Abstimmung ist. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 02.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKeine Delegationen bei der Ständigen Mitgliederversammlung AntragstextDer BPT2013.2 möge einem Text zur Ständigen Mitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland folgenden Passus an geeigneter Stelle hinzufügen: Bei der Ständigen Mitgliederversammlung sind keine Delegationen zugelassen. AntragsbegründungDie SMV entspricht einem Parteitag. Auch auf Parteitagen kann nur abstimmen, wer anwesend ist. Eine Abweichung von diesem Prinzip führt dazu, dass ein echter Meinungsbildungsprozess nicht mehr Bedingung der Abstimmung ist. Denn um Stimmen muss nicht mehr geworben werden, wenn dieser Prozess durch Delegationen automatisiert wird. Das widerspricht dem Beteiligungscharakter der Piratenpartei. Diskussion
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