Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA031
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA031 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt C - §13 |
Zusammenfassung des Antrags | Wenn direkt nach mündlicher Verhandlung ein Urteilstenor verkündet wird, die Urteilsbegründung jedoch noch ausformuliert werden muss, läuft die Berufungsfrist erst nach Eingang der Begründung. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 30.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKlarheit zur Fristsetzung AntragstextIn Par. 13 Abs. 2 wird das Wort "Urteilsverkündung" durch "Zugang des vollständigen Urteils" ersetzt. AntragsbegründungAm Ende einer mündlichen Verhandlung kann (genau wie bei ordentlichen Gerichten) bereits ein Urteil (oder jedenfalls ein Tenor) verkündet werden. Die Frist zur Berufung sollte jedoch erst zu laufen beginnen, wenn den Beteiligten die vollständige Urteilsbegründung vorliegt. In Par. 13 Abs. 2 wird der Satz: geändert in Diskussion
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