Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA027
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA027 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt C - §10 |
Zusammenfassung des Antrags | Die mündliche Verhandlung als öffentlichkeitsherstellende Maßnahme, wird jedem der Beteiligten zugestanden. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 30.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelWer öffentliche Verfahren wünscht, kann sie erhalten AntragstextIn Par. 10 Abs. 4 der SGO wird der Satzteil "auf Grund einer mündlichen Verhandlung." geändert in "grundsätzlich auf Grund einer mündlichen Verhandlung". Außerdem wird in Par. 10 Abs. 4 der Satz "Es hat eingehende Anträge der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen." geändert in "Auf Antrag eines der Beteiligten ist mündlich zu verhandeln." AntragsbegründungDen Beteiligten soll die Möglichkeit gegeben werden, sich mündlich äußern zu können. Erfahrungsgemäß sind schriftliche Verhandlungen nicht wirklich öffentlich, ein Mitglied sollte die Möglichkeit haben, eine definitiv öffentliche Verhandlung erzwingen zu können. (Ausnahme: Bei Widersprüchen gegen Ordnungsmaßnahmen bleibt (auch mit dem SÄA) weiterhin dem Mitglied (aber nicht dem Vorstand) die Möglichkeit, Nichtöffentlichkeit zu erzwingen.) Diskussion
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