Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA023

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA023
Einreichungsdatum
Antragsteller

Singu

Mitantragsteller
  • Drahflow
  • AutoreNonGrata
  • Jürgen Junghänel
  • BigArne
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt C- §5
Zusammenfassung des Antrags Ein Richter, der sich selbst für befangen hält, darf sich jederzeit aus dem Verfahren herausnehmen.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 30.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Richter können vom Verfahren zurücktreten

Antragstext

In Par. 5 Abs. 3 der SGO wird der Satz

"Ebenso kann jeder Richter seine eigene Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit beantragen."

wie folgt neu gefasst:

"Unabhängig davon hat vor und nach der Eröffnung des Verfahrens jeder Richter das Recht für dieses Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit zurückzutreten."

Antragsbegründung

Ein Richter, der sich selbst bereits für befangen hält, sollte das Recht haben, von der Verhandlung zurückzutreten. Mögliche Gründe könnten z.B. im Bereich der Privatsphäre des Richters liegen, so dass er diese Gründe auch seinen Gerichtskollegen nicht nennen möchte.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA002