Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA018

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA018
Einreichungsdatum
Antragsteller

Klaus Peukert

Mitantragsteller
  • Swanhild Goetze
  • Gerhard Anger
  • Bernhard Kern
  • Klaus Klepik
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §7
Zusammenfassung des Antrags Festlegung einer Mindesgröße für die Gründung von Untergliederungen
Schlagworte Untergliederung, Kreisverband, Mindestgröße
Datum der letzten Änderung 18.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Bist Du denn schon groß genug dafür? - Mindestgröße für Untergliederungen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen: §7 Absatz 2 von Abschnitt A der Bundessatzung wird wie folgt ergänzt:

Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 15, für Kreisverbände mindestens 30 und für Bezirks- und Regionalverbände mindestens 45 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein.

Antragsbegründung

Gliederungen unterhalb dieser Größen sind nicht sinnvoll. Wenn ein 5köpfiger Vorstand eine Gruppe von 8 stimmberechtigten Piraten (darunter neben den zwei Kassenprüfern das einzige Basismitglied) verwaltet, ist das reiner Selbstzweck. Wenn Presse, Bürger und Institutionen nicht darauf klarkommen, dass eine lokal tätige Piratengruppe dies ohne das "Ortsverband"-Label tut, dann werden sie die Piraten besser kennenlernen müssen. Aber niemand braucht Gliederungen, die grade mal groß genug sind, um sich selbst zu verwalten.

Auch werden für die vielen Gliederungen Piraten gebunden, so dass sich kaum noch wer findet, der für den Landesvorstand kandidiert. Wenn bei der Konsolidierung des gemeinsamen Rechenschaftsberichtes eine Buchhalterstunde dafür draufgeht, eine Mitgliedsbeitragsbuchung von 3,02€ auf die Partei aufzuteilen und dabei die unterjährige Gründung eines Ortsverbandes zu berücksichtigen ist, dann ist der Aufwand unverhältnismäßig. Erst recht, wenn die verursachende Gliederung finanziell diese Buchhaltungskosten nicht stemmen können und wollen wird.

Bei der derzeitigen Verteilung der Gelder erhält ein Ortsverband laut Bundessatzung 20% des Beitrags, also knapp 10 € pro vollzahlendem Mitglied. Die jährlichen Gebühren einer Gliederung an den Bundesverband für Verwaltung und Co. liegen bei ca. 100€. D.h. erst mit dem 11. Vollzahler ist der Ortsverband nicht sofort zahlungsunfähig. Mit 15 Piraten kann dann auch mal ein Flyer gedruckt oder eine kleinere Veranstaltung durchgeführt werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge