Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA015
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA015 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Florian Zumkeller-Quast |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §6 |
Zusammenfassung des Antrags | Es sollen Vorgaben zur Veröffentlichung von verhängten Ordnungsmaßnahmen gemacht werden. |
Schlagworte | Ordnungsmaßnahmen, Veröffentlichung |
Datum der letzten Änderung | 28.10.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVeröffentlichung von verhängten Ordnungsmaßnahmen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen die Bundessatzung wie folgt zu ändern: AntragsbegründungBisher werden Ordnungsmaßnahmen aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht. Mit dieser Satzungsänderung werden die verhängenden Organe, typischerweise der Vorstand, in einigen Fällen auch das Schiedsgericht, dazu angehalten, diese Ordnungsmaßnahmen zu veröffentlichen. Bei personenbezogenen Ordnungsmaßnahmen passiert dies in anonymisierter Form (Vergleiche Schiedsgerichtsurteile), bei Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen im Volltext. Bei einer Amtsenthebung etwa des ganzen Vorstandes sind Ross und Reiter zu benenen. Für Amtsträger gilt auch nicht das gleiche Level an Datenschutz wie es für einfache Mitglieder gilt. Diskussion
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