Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA015

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA015
Einreichungsdatum
Antragsteller

Florian Zumkeller-Quast

Mitantragsteller
  • Marco Geupert
  • Klaus Peukert
  • Sören Oberndörfer
  • Bernhard Kern, Lukas Martini
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §6
Zusammenfassung des Antrags Es sollen Vorgaben zur Veröffentlichung von verhängten Ordnungsmaßnahmen gemacht werden.
Schlagworte Ordnungsmaßnahmen, Veröffentlichung
Datum der letzten Änderung 28.10.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Veröffentlichung von verhängten Ordnungsmaßnahmen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen die Bundessatzung wie folgt zu ändern:

An § 6 I wird folgender Satz am Ende hinzugefügt:
Nach Erlangung der Rechtskraft hat das aussprechende Organ die Ordnungsmaßnahme inklusive Angabe der Gründe in anonymisierter Form zu veröffentlichen.

An § 6 III 2 soll folgender Satz angehängt werden:
Untergliederungen veröffentlichen die von ihnen rechtskräftig verhängten Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 1.

In § 6 wird ein neuer Absatz VIa eingefügt:
Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände werden nach Beschluss im Volltext inklusive Angabe der Gründe vom aussprechenden Organ veröffentlicht.

Antragsbegründung

Bisher werden Ordnungsmaßnahmen aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht. Mit dieser Satzungsänderung werden die verhängenden Organe, typischerweise der Vorstand, in einigen Fällen auch das Schiedsgericht, dazu angehalten, diese Ordnungsmaßnahmen zu veröffentlichen. Bei personenbezogenen Ordnungsmaßnahmen passiert dies in anonymisierter Form (Vergleiche Schiedsgerichtsurteile), bei Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen im Volltext. Bei einer Amtsenthebung etwa des ganzen Vorstandes sind Ross und Reiter zu benenen. Für Amtsträger gilt auch nicht das gleiche Level an Datenschutz wie es für einfache Mitglieder gilt.

Diese Maßnahme soll auch dafür sorgen, dass es für Vorstände, denen ein Antrag auf Ordnungsmaßnahme vorliegt, eine Möglichkeit gibt zu recherchieren, ob es Ordnungsmaßnahmen in vergleichbaren Fällen gab, und wie stark diese waren.
Außerdem sorgt es für Transparenz und zeigt, dass unsere Vorstände nicht tatenlos zusehen, wenn gegen Ordnung, Grundsätze oder die Satzung in nicht tolerierbarem Ausmaß verstoßen wird.

Das ganze soll natürlich bei Individuen nur für rechtskräftige Ordnungsmaßnahmen gelten, also solche, die entweder nicht angefochten wurden und dadurch gültig wurden oder solche, die vom Schiedsgericht für gültig erklärt wurden.
Bei Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände sollen diese aus Transparenzaspekten nach Beschluss veröffentlicht werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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