Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP021
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP021 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Markus Hoffmann,Jenny Louise Becker, Harald Balzus, Udo Fischer, Volker Melchers, Jo Menschenfreund |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Außenpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Der Bundestag soll darüber abstimmen können, ob vom Boden der Bundesrepublik aus Kriegseinsätze ausgehen. Das betrifft auch die Streitkräfte anderer Staaten. |
Schlagworte | Militärbasen, Überflugrechte, Kampfeinsätze, Kriege |
Datum der letzten Änderung | 12.04.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKeine Kriege ausländischer Truppen von deutschem Gebiet aus ohne Bundestagsmandat AntragstextDieser Antrag wird unterstützt von der AG Friedenspolitik. Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm der Piratenpartei im Bereich Außenpolitik / Sicherheitspolitik aufzunehmen: Keine Kriege ausländischer Truppen von deutschem Gebiet aus ohne BundestagsmandatDie Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Bundesrepublik nicht als Operationsbasis ausländischer Truppen in Kampfeinsätzen dient. Die Piraten fordern, dass der Bundestag über die Erlaubnis zur Nutzung von militärischen Ressourcen innerhalb des Bundesgebietes abstimmt und bei negativem Ergebnis die Nutzung im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten kündigt oder verbietet. Zu den militärischen Ressourcen zählen beispielsweise Garnisonen sowie Durchmarsch- und Überflugsrechte. Einsätze zur Katastrophenhilfe sollen dadurch nicht behindert werden. AntragsbegründungDeutschland hat eine Parlamentsarmee und jeder Einsatz im Ausland benötigt die Zustimmung durch das Parlament. Dies soll ebenfalls für Truppen anderer Länder gelten, die von deutschem Hoheitsgebiet aus militärisch vorgehen. Einsätze, die von den deutschen Volksvertretern nicht positiv verabschiedet werden, dürfen nicht aus Deutschland geführt werden. Die Stationierungsabkommen und damit die Regeln für die Militärbasen sind daher neu zu verhandeln, obwohl die Militärbasen rechtlich gesehen nicht zum Bundesgebiet gehören. Ein Negativ-Beispiel ist der dritte Golfkrieg ( 2.Irakkrieg). Von der amerikanischen Militärbasis Rammstein flogen Bomber in den Irak, obwohl sich die Bundesregierung und das Parlament gegen diesen Einsatz ausgesprochen hatten. Im Nachhinein ist klar geworden, dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gehandelt hat. So etwas soll nicht wieder geschehen. Wir tragen Verantwortung für die Menschen, gegen die solche Angriffe geführt werden, aber auch Verantwortung für die Menschen, die von Vergeltungsangriffen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Anmerkung: Dieser Antrag wurde am 25. 3. 2013 bei der Sitzung der AG Friedenspolitik stilistisch überarbeitet. Diskussion
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