Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA027

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA027
Einreichungsdatum
Antragsteller

Niels Lohmann

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Die SMV wird in der Satzung als Tagungsform des BPT eingeführt - die Geschäftsordnung wird auf einem späteren BPT beschlossen. Vorgesehen sind Positionspapiere und Programmänderungen.
Schlagworte SMV, Ständige Mitgliederversammlung, Onlineparteitag, Mitbestimmung, Basisdemokratie, Liquid Democracy
Datum der letzten Änderung 12.04.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

SMV jetzt, GO später - der Konsensantrag zur SMV inklusive Parteiprogramm

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

§ 9b der Bundessatzung (Abschnitt A) wird um folgende Absätze 10-12 ergänzt:

(10) Der Bundesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat hat das Recht, an der Ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der Ständigen Mitgliederversammlung richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung.

(11) Die Ständige Mitgliederversammlung kann verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere und das Parteiprogramm beschließen. Entscheidungen über Satzung, die Finanzordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen. Insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben. Ebenso ausgeschlossen sind geheime Abstimmungen oder Personenwahlen durch die Ständige Mitgliederversammlung.

(12) Der Bundesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist. Nach der Konstituierung entscheidet die Ständige Mitgliederversammlung über ihre Geschäftsordnung selbst.

Antragsbegründung

Wir brauchen ein Instrument, um neben den klassischen Mitgliederversammlungen Entscheidungen treffen zu können. Darüber sind wir uns in großer Mehrheit einig. Piraten sind die mit der Beteiligung und Teilhabe, auch und insbesondere online. Aber wir vergessen diesen Konsens, weil wir uns über Details und Verfahrensvorschriften streiten. Diese sind wichtig, lenken uns aber vom Wesentlichen ab: dem gemeinsamen Bekenntnis, dass wir tatsächlich die Partei mit dem Online und der Beteiligung sind.

Wir handeln momentan ineffektiv und viel zu träge. Aussagen in der Beschneidungsdebatte, zu einem Bundeswehreinsatz in Mali oder zu anderen wichtigen Themen konnten von uns maximal durch Ableitung vom Grundsatzprogramm interpretiert werden. Die Möglichkeit, jenseits von Parteitagen verbindlichen Positionen der Piratenpartei erarbeiten zu können, verschafft uns Handlungsspielraum und gibt Amts- sowie Mandatsträgern konkrete Vorgaben und Hilfestellungen im politischen Alltag.

Die inhaltliche Außendarstellung wird zudem im momentan Zustand durch ein paar wenige Piraten vorgenommen, die mit reinen Ableitungen von Wahl- und Grundsatzprogrammen Aussagen treffen. Eine schnelle Rückmeldung von einem für Inhalte legitimierten Organ unserer Partei gibt es nicht. Derzeit müssen also zum Beispiel die SG Presse oder der Bundesvorstand, die immer wieder auf gegensätzliche Meinungen innerhalb der Partei treffen, sich entweder zurückhalten oder aber sie geben nur einen vermuteten Standpunkt wieder. Positionen zu konkreten Problemen jedoch sind nur selten derartig einfach zu definieren.

Auch schließen wir zu viele Piraten von wichtigen Entscheidungsprozessen aus. Piraten, die durch körperliche Einschränkungen nicht mobil sind, werden von uns strukturell ausgegrenzt. Piraten, die an dem einen Programm-Wochenende im Jahr keine Zeit haben oder sich die Teilnahme schlicht nicht leisten können, haben ebenfalls nicht die Möglichkeit an den Entscheidungen von uns Piraten teilzunehmen oder mitzuentscheiden. Eine SMV kann die Situation sehr verbessern. Jeder könnte in ihr ständig, von überall und jederzeit über das Internet an der verbindlichen Meinungsbildung der Partei teilnehmen.

Dieser Antrag schreibt dies in die Satzung. Er macht damit klar, dass wir eine SMV wollen, wo und wann sie tagt (ständig im Internet), was sie darf und das wir danach über die Details sprechen können. Diese werden dann in der Geschäftsordnung der SMV geregelt. Es ist das verbindliche Bekenntnis, dass die Piraten ihr Versprechen von Teilhabe und Beteiligung auch innerparteilich einlösen wollen und ein Auftrag an uns selbst, dieses Bekenntnis mit Leben zu erfüllen. Es ist wichtig, dass wir uns zunächst gemeinsam und mit breiter Mehrheit für das "Ob" eines solchen Instruments entscheiden.

Schließlich kann die Piratenpartei mit der verbindlichen innerparteilichen Einführung von Liquid Democracy ein mit ihrem Programm der Gesellschaft gegebenes Versprechen einlösen: die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern.

Meta

Der Antrag entspricht der LQFB-Initiative http://lfpp.de/i6190 ("SMV jetzt, GO später - der Konsensantrag zur SMV"), die mit 340 Zustimmungen (73%), 107 Enthaltungen und 124 (27%) Platz 2 in Thema http://lfpp.de/t3183 erreichte. Der Gewinner des Themas, LQFB-Initiative http://lfpp.de/i6198 ("mit Parteiprogramm - Ergänzungsantrag zu SMV jetzt, GO später - der Konsensantrag zur SMV") ist im Antrag enthalten. Zusätzlich wurden hier geheime Abstimmungen ausgeschlossen, die mit elektronischen System nicht realisierbar sind.

Diese Satzung entspricht weitgehend jener des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, der so im Juli 2012 auf einem Landesparteitag einstimmig eine Ständige Mitgliederversammlung beschlossen hat. Die erste Geschäftsordnung wurde dann auf dem folgenden Landesparteitag beschlossen. Die Trennung zwischen dem Ob (Wollen wir eine SMV?) und dem Wie (Wie arbeitet die SMV?) strukturierte die Debatte enorm.

Weiterhin entspricht der Antrag dem auf der SMVcon gefunden Konsens.

FAQ

F: Was soll denn der Hinweis auf die "Prinzipien von Liquid Democracy"?

A: Die SMV soll, wie die gesamte innere Ordnung der Partei, demokratischen Grundsätzen genügen. Klassischerweise hat man dabei die Wahl zwischen direkter (jeder kann (bzw. muss) überall mitmachen) und repräsentativer Demokratie (die "klassischen" Delegierten der verkratzten Parteien). Beide haben ihre eigenen Vor- und Nachteile. Liquid Democracy als Mischung aus direkter und indirekter Demokratie vereint die Vorteile beider Systeme und vermeidet ihre Nachteile.

Die Antragsteller betrachten Liquid Democracy daher als die bessere Form von Demokratie im Vergleich zu den klassischen Möglichkeiten. Wir wollen nicht nur alten Wein in neue Schläuche gießen. Wir wollen weiter gehen, als eine politische Partei je zuvor gegangen ist. Daher möchten wir die SMV mit diesen Prinzipien, die im Rahmen einer Geschäftsordnung später näher geregelt werden müssen, ausstatten. Kernpunkt ist dabei, dass jeder stets selbständig entscheiden kann, ob er selbst (direkt) agieren oder einen Vertreter (repräsentativ) beauftragen will.

F: Ist das nicht nur eine Hintertür für eine SMV mit LiquidFeedback?

A: Nein, es gibt schon jetzt verschiedene Werkzeuge neben LiquidFeedback, die Liquid Democracy umsetzen, z.B. Votorola oder das vom Liquid Democracy e.V. und (u.a.) der EIDG im Bundestag eingesetzte Adhocracy. Auch gibt es mit "PirateFeedback" eine Weiterentwicklung von LiquidFeedback, die aus Sicht ihrer Entwickler ebenfalls Liquid Democracy umsetzt. Realistischerweise wird sich die spätere konkrete Umsetzung der SMV aber wohl auf die tatsächlich verfügbaren Tools und nicht auf eine komplette Neuentwicklung konzentrieren.

F: Warum schreiben wir uns das Werkzeug nicht in die Satzung?

A: Weil die SMV in diesem Fall ähnlich des BPT laufen soll. Auf einem BPT entscheidet die Versammlung vor Ort, wie dieser abgehalten wird – indem sie die GO beschließt. Die beteiligten Mitglieder der SMV sollten darüber entscheiden, welches Werkzeug sie nutzen wollen, nicht die Mitglieder der Realversammlung. Ein Eintrag in die Satzung würde das nachträgliche Ändern zwar erschweren, erschwert aber ebenso die Einführung von Verbesserungen.

F: Warum keine Satzungsanträge?

A: Eine "Hardcore"-Variante würde zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich keine Mehrheit finden. Dennoch ist es unserer Meinung nach der nächste Schritt, mit einer SMV irgendwann auch die Satzung ändern zu können, den wir hier natürlich nicht verheimlichen wollen. Daher dieser Antrag: wenn die Partei mutig genug ist, auch ihre Satzung in der SMV zu beschließen: Um so besser.

F: Aber in der Geschäftsordnung kann dann ja alles beschlossen werden!?

A: Ja. Dieser Antrag legt noch keine Details fest, sondern führt "nur" eine SMV auf Bundesebene ein. Wird dieser Antrag angenommen, muss jedoch separat über die GO entschieden werden. Das heißt, dass auch die GO über einen Bundesparteitag bestätigt wird.

F: Warum keine Personenwahlen oder geheime Abstimmungen?

A: Personenwahlen müssen nach Parteiengesetz und auch den Prinzipien der Piratenpartei geheim sein. Das kann ein digitales System nicht gewährleisten und ist auch nicht gewollt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA012