Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA005
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA005 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §3 |
Zusammenfassung des Antrags | Alte statt neue Gliederung bei Umzug informieren |
Schlagworte | Umzug, Mitgliedschaft, Gliederung, Meldung, Adresse |
Datum der letzten Änderung | 13.05.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVorgehen bei Umzug eines Mitglieds vereinfachen/verbessern AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den § 3 Bundessatzung Absatz 4 wie folgt zu ändern: (4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem alten Wohnsitz zuständigen niedrigsten Gliederung anzuzeigen. AntragsbegründungDies ist eine kleine Prozessveränderung, die aber technisch und logische einfacher ist. Die Anzeige eines Wohnortswechsels an die NEUE Gliederung ist unlogisch. Die neue Gliederung müsste dann eh die alte Gliederung anschreiben und um Verschiebung des Mitgliedsdatensatzes erbitten. Zugriff auf die Daten hat immer nur die zuständige Gliederung. Deswegen ist die Meldung an die alte Gliederung erforderlich um den Umzug des Mitgliedsdatensatzes technisch sauber in die Wege zu leiten. ALT: § 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden niedrigsten Gliederung anzuzeigen. NEU: § 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem alten Wohnsitz zuständigen niedrigsten Gliederung anzuzeigen. Diskussion
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