Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA059

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA059
Einreichungsdatum
Antragsteller

[[Benutzer:Pamuma|Michael Ceglar]]

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Abstimmung von BPT-Anträgen nach dem Parteitag in Wahllokalen
Schlagworte BPT, Wahllokal, Anträge, überschüssige Anträge
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Abstimmung nach Parteitagen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgende Satzungsänderungen beschließen:

Antragstext:

Unter §9b (oder an geeigneter Stelle) soll folgender Satz angefügt werden:

(10) Können Anträge aus zeitlichen Gründen nicht auf dem Bundesparteitag abgestimmt werden, so können sie gemäß §9c nach dem Bundesparteitag abgestimmt werden. Der Bundesparteitag bestimmt, welche Anträge zur weiteren Abstimmung ausgewählt werden.

Als §9c (oder an geeigneter Stelle) soll folgende Regelung eingefügt werden:

§9c - Abstimmung nach dem Parteitag in Wahllokalen

(1) Hat der Bundesparteitag Anträge zur weiteren Abstimmung ausgewählt, wird über diese in Wahllokalen abgestimmt.

(2) Wahllokale werden in den Geschäftsstellen der Bezirke, sofern vorhanden, oder in den Geschäftsstellen der Landesverbände eingerichtet.

(3) Die Abstimmung erfolgt zwischen 10 und 18 Uhr am letzten Sonntag des Monats nach dem Monat, in dem der Bundesparteitag stattfand.

(4) Für die Stimmberechtigung gelten die Bestimmungen des Bundesparteitags.

(5) Auf dem Stimmzettel sollen die Anträge in der Reihenfolge stehen, wie sie zum Bundesparteitag vorgesehen waren. Für jeden Antrag ist die Antragsnummer, der Titel, sowie Felder für Ja, Nein und Enthaltung anzugeben. Falls die Liste der Anträge nicht auf ein Blatt passt, sind so viele Blätter zu verwenden, wie benötigt werden. Die Rückseiten der Stimmzettel bleiben leer.

(6) Die Parteitage der jeweiligen Gliederung können eine Wahlvorstand für die Wahllokale bestimmen, der die Wahl im Wahllokal durchführt. Ist kein Wahlvorstand gewählt, so besteht der Wahlvorstand aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzendem und dem Schatzmeister. Mindestens 2 Mitglieder des Wahlvorstands müssen die Voraussetzung erfüllen Mitgliederdaten einzusehen und akkreditieren zu können.

(7) Der Wahlvorstand hat sicherzustellen, dass die Wahlen nach demokratischen Grundsätzen durchgeführt werden. Es muss insb. eine Möglichkeit geschaffen werden, geheim abzustimmen.

(8) Die Auszählung der Stimmen erfolgt ab 18:00 des Wahltages. Die Auszählung ist öffentlich.

(9) Es obliegt den Piraten der jeweiligen Gliederung sicherzustellen, dass die Wahlen korrekt verlaufen, insb. festzustellen, dass vor Wahlbeginn die Urnen leer sind, die Urnen tagsüber nicht manipuliert werden, die Auszählung korrekt verläuft.

(10) Die Geschäftstellen müssen die Ergebnisse spätestens am Tag nach der Wahl dem Bundesvorstand per Email übermitteln. Ist aus irgendeinem Grund kein Ergebnis vorhanden, so muss auch das mitgeteilt werden. Die Ergebnisse sollen auf der Homepage oder der Wikpage der jeweiligen Gliederung veröffentlicht werden. Das Gesamtergebnis und die Einzelergebnisse sind auf der Homepage oder der Wikipage des Bundes zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung muss innerhalb einer Woche erfolgen.

(11) Satzungsänderungen können nicht in Wahllokalen sondern nur auf dem Bundesparteitag beschlossen werden.

Antragsbegründung

Es ist nicht akzeptabel, dass bei jedem Parteitag 100e von Anträgen aus Zeitgründen in der Mülltonne wandern und die Arbeit vieler Piraten zunichte gemacht wird, während gleichzeitig unsere Repräsentanten in der

Öffentlichkeit zu den meisten Themen nichts anderes bekannt geben können, als dass wir keine Beschlüsse dazu haben.

Es muss eine Methode geschaffen werden, die Anträge abzuarbeiten.

Folgendes ist zu beachten:

Es können der Einfachheit halber alle Anträge zur weiteren Abstimmung überwiesen werden. Das muss aber nicht sein. Man kann sich durchaus schon vor dem Parteitag überlegen, welcher Antrag evtl. ins Wahllokal soll und welcher nicht, weil er eh zu schlecht ist.

Man kann auch Meinungsbilder zur Tagespolitik abstimmen lassen, wenn man das als schriftlichen Antrag einbringt. Dafür gibt es ja keine Frist.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge