Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA025

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA025
Einreichungsdatum
Antragsteller

Swanhild Goetze, Sven Schomacker und alle Anwesenden des Verwaltungstreffens am 20.10.2012

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Passive Mitglieder sollen nur noch per Email zu Parteitagen eingeladen werden müssen um Briefporto zu sparen
Schlagworte Einladung zu Bundesparteitagen und Aufstellungsversammlungen
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Kostenreduzierung für passive Mitglieder

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, 1. den § 9b Bundessatzung wie folgt zu ändern:

In § 9b Abs. 2 wird hinter Satz 3 folgender Satz 4 eingefügt: "Mitglieder, die zwei Wochen vor Versendung der Einladungen zu einem Bundesparteitag nicht stimmberechtigt sind, erhalten Einladungen ausschließlich in Textform."

In § 9b Abs. 3 wird hinter Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: "Mitglieder, die zwei Wochen vor Versendung der Einladungen zu einem Bundesparteitag nicht stimmberechtigt sind, erhalten Einladungen ausschließlich in Textform."

2. Es wird ein neuer § 10 Abs. 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Mitglieder, die zwei Wochen vor Versendung der Einladungen zu einer Aufstellungsversammlung zu öffentlichen Wahlen mit ihren Beitragszahlungen in Rückstand sind, erhalten Einladungen ausschließlich in Textform."

Antragsbegründung

Begründung: Mitglieder, die ihren Beitrag nicht zahlen, verursachen Kosten durch die Pflicht zur postalischen Verschickung von Einladungen, soweit sie nicht auf eine postalische Versendung verzichten. Dies ist bei passiven Mitgliedern häufig nicht der Fall. Es besteht zwar der Wunsch nach einem irgendwie gearteten Ausschluss, dies ist aber rechtlich nicht sauber umsetzbar, da auch fingierte Erklärungen durch Nichtzahlung faktisch zu einem Ausschluss führen. Ein Ausschluss wäre aber nur wegen eines Beitragsrückstands nicht rechtssicher. Die vorgeschlagene Lösung sorgt dafür, dass der Aufwand durch passive Mitglieder gesenkt wird und gleichzeitig Bundesparteitage und Aufstellungsversammlungen nicht anfechtbar werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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