Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA019
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA019 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
JanNiklasFingerle |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §5 |
Zusammenfassung des Antrags | Feste Beitragstaffeln bei Wahrung des Datenschutzes |
Schlagworte | Satzung, Beiträge, Beitragsstaffel |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBeitragsstaffeln AntragstextEs wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt B/ § 5 Abs. 1-3 wie folgt neu zu fassen: (1) Der monatliche Mindest-Mitgliedsbeitrag ist ergibt sich aus dem Nettoeinkommen des Mitglieds anhand folgernder Beitragsstaffel:
Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Beitragsstaffel selbst ein und legt seinen Mitgliedsbeitrag selbst fest. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen mindern dabei Nettoeinkommen um den jeweiligen Unterhaltsbetrag. Es darf im Rahmen dieser Beitragsstaffel auch ein höherer als der Mindest-Mitgliedsbeitrag gewählt werden. Der so festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt als satzungsgemäß. (2) Das Mitglied trifft keinerlei Nachweispflicht gegenüber der Partei, dass die Einstufung des Mitgliedbeitrags korrekt erfolgt ist. (3) Der Mitgliedsbeitrag ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. Über abweichende Zahlungsintervalle befindet die zuständige Gliederung. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet. Ferner ist an geeigneter Stelle folgende Übergangsregelung in die Finanzordnung aufzunehmen: Die Änderung des Mitgliedsbeitrags wird zum folgenden Geschäftsjahr wirksam. AntragsbegründungZum einen ist die Finanzsituation der Piratenpartei sehr bescheiden, was hierdurch behoben werden soll. Auf der anderen Seite sind schon 4€ im Monat für viele Leute zu viel, die durch ein Antragsverfahren auf Beitragsminderung zu Bittstellern gemacht werden. Durch die Kombination aus Beitragsstaffel und Selbsteinschätzung ist hier viel gewonnen. Dem Datenschutz ist hier zunächst genauso genüge getan wie bei der alten Empfehlung des freiwilligen Mitgliedsbeitrags von 1% - aus der Höhe des tatsächlich gezahlten Beitrags können diejenigen, die davon Kenntnis erlangen, immer noch gewisse Rückschlüsse ziehen, aufgrund der verschiedenen Faktoren - nicht zuletzt der Möglichkeit, deutlich mehr zu zahlen - ist es mehr als fraglich, wie sicher so ein Rückschluss ist. In Bezug auf diejenigen, die vorher einen Antrag auf Beitragsminderung stellen mussten, ist hier sogar eine Verbesserung erreicht, da nun keine Sozial-Daten mehr erhoben werden, die über die Beitragshöhe hinausgehen. Diskussion
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