Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA010

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA010
Einreichungsdatum
Antragsteller

Drahflow

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - neuer §
Zusammenfassung des Antrags Die früheren Transparenzregelungen zu Verträgen zwischen Partei und Dritten werden wiederhergestellt.
Schlagworte Transparenz, Verträge, Externe
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Transparenz wieder in die Finanzordnung

Antragstext

Der bisherige Abschnitt 'D. STAATLICHE TEILFINANZIERUNG' wird umbenannt zu 'D. FINANZIERUNG UND VERTRÄGE'

Unter diesem Abschnitt wird ein neuer Paragraph mit folgendem Text eingefügt:

§<Nr> Verträge mit Dritten

  1. Es werden nur zinslose Darlehen langer Laufzeit und freier Tilgung aufgenommen.
  2. Es werden keine Verträge mit Dritten eingegangen, die die Unabhängigkeit der Partei gefährden könnten.
  3. Verträge mit Dritten sind gegenüber den Mitgliedern offenzulegen. Hiervon ausgenommen sind Arbeitsverträge mit Angestellten der Partei.

Antragsbegründung

Diese drei Regelungen waren in der Bundessatzung bis zum BPT 2011.2 enthalten. Mit der Reform der Finanzordnung wurden sie aus der Satzung entfernt, ohne dass über diesen Aspekt des Antrags beim BPT diskutiert wurde. Auch in der Begründung des damaligen SÄA047 findet sich über die Löschung dieser drei Regelungen kein Wort.

Ziele der Piratenpartei sind unter anderem Transparenz und die Verringerung von Lobbyismus. Selbstverständlich gehen wir mit gutem Vorbild voran. Die hier vorgestellten Regelungen sollen Versuchungen einen Riegel vorschieben, bevor überhaupt eine Einzelfallentscheidung getroffen wird.

Möglicherweise wird durch derartige Regelungen eine externe Ausschreibung bei einigen Firmen teurer, da sie ihre wahren Preise gerne geheim halten würden. Andererseits sollten gerade wir die Frage von finanziellen Vorteil gegenüber politischer Glaubwürdigkeit eindeutig zugunsten letzterer beantworten.

Die sehr enge Ausnahmeregelung der "intransparenten" Verträge auf Arbeitsverträge mit Angestellten der Partei soll verhindern, dass hier Schlupflöcher entstehen. Eine naheliegende Alternative z.B. über Referenz auf das Bundesdatenschutzgesetz oder einen Verweis auf die finanzielle Situation von natürlichen Personen wäre allgemeiner, kann aber auch schnell dazu führen, dass dann anstatt von Firmen eben deren Geschäftsführer oder (bei größeren Firmen) Vertreter Vertragspartner werden. Damit wäre dann nichts gewonnen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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