Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA602
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA602 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
Zusammenfassung des Antrags | Der Antrag übernimmt eine Forderung gleichen Tenors aus dem Landeswahlprogramm Baden-Württemberg. Die private Lebensgestaltung von Beamten darf nicht in dienstliche Beurteilung einfließen. |
Schlagworte | Beamtenrecht Privatsphäre |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelPIRATEN und Arbeitnehmerrechte (Wahlprogramm) – Modul 5: Privatsphäre von Beamten AntragstextModul 5: Privatsphäre von Beamten Der Bundesparteitag möge beschliessen, das Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland mit dem folgenden Antragstext an geeigneter Stelle zu ergänzen: Die Piratenpartei spricht sich gegen disziplinarische Maßnahmen bis hin zu Berufsverboten gegen Beamte aus, wenn diese durch die außerdienstliche Lebensführung des Beamten motiviert sind wie z.B. politische Tätigkeit als initiativer Bürger oder kulturelle Tätigkeit als Künstler oder Musiker. Wir wollen die Privatsphäre der Beamten ebenso wie auch der Angestellten vor der Beurteilung des Dienstherren schützen. Hat die Lebensführung eines Staatsdieners keinen Einfluss auf seine Dienstausübung, so hat sie in seiner Akte nichts zu suchen. AntragsbegründungIn den letzten Jahren wurden wiederholt Beamte disziplinarischen Maßnahmen bis hin zu faktischen Berufsverboten unterworfen, weil sie sich außerhalb ihres beruflichen Zuständigkeitsbereichs politisch oder kulturell, etwa in demokratischen Bürgerbündnissen oder als Musiker, betätigt haben. Wir als die liberale Partei, die wie keine andere politische Kraft die Privatsphäre verteidigt, sollten diese Einschränkungen der privaten Lebensgestaltung ablehnen und eine Ausweitung der Maßnahmen, zum Beispiel auf Angestellte verhindern. Dies sollte im Zuge des Charakters des Gesamtantrags für alle Beschäftigten des öffentlichen Diensts gefordert werden. Privatsphäre und demokratische Teilhabe dürfen nach unserem Verständnis nicht über das Maß hinaus eingeschränkt werden, das die dienstliche Tätigkeit unmittelbar erfordert. Die Forderung wurde bereits vom Landesverband Baden-Württemberg in seinem Programm zur Landtagswahl 2011 erhoben. Diskussion
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