Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA597
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA597 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Einführung und Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer von 0,01 bis 0,1 Prozent auf alle börslich und außerbörslich gehandelten Derivate. |
Schlagworte | Finanztransaktionssteuer |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEinführung und Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer nur auf Derivate AntragstextDer Bundesparteitag möge folgenden Antrag gegebenenfalls modular beschließen und im Wahlprogramm an geeigneter Stelle aufnehmen: Die Piratenpartei Deutschlands setzt sich für die Einführung und Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer auf börslich wie außerbörslich gehandelte Derivate ein. Die Höhe sollte sich je nach internationalen Absprachen zwischen 0,01 und 0,1% bewegen. Auf solche Transaktionen mit Rohstoffen oder Lebensmittel ein bis zu 10-fach erhöhter Steuersatz eingehoben. Anleihen und Aktien werden bewusst nicht besteuert. Damit wir es Unternehmen nicht erschwert, sich weiterhin Geld von den Kapitalmärken in Form von Aktien als Alternative zu Bankkrediten zu holen. Gleiches gilt für (Staats-)Anleihen. Eine Finanztransaktionssteuer wirkt bei globaler Anwendung am Besten. Mit der Einführung und Umsetzung kann auch eine Handvoll EU-Länder beginnen, denen sich andere (OECD) Länder anschließen. AntragsbegründungBei der Finanztransaktionssteuer orientieren wir uns am Konzept von James Tobin, welches historisch eng mit der Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit verbunden ist. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass Tobins ursprüngliches Konzept einer reinen Währungspekulationssteuer durch die rasante Deregulierung und Liberalisierung der Finanzmärkte sowie technische Neuerungen wie der Hochfrequenz-Handel (High Frequency Trading) entsprechend der Strukturen der heutigen Finanzmärkte weiterentwickelt werden muss. Im Antrag folgen wir der Definition für Derivate im weiteren Sinne. Dazu gehören unter anderem (aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Derivat_(Wirtschaft)) zinsbezogene Geschäfte (Zinsderivate): Forward Rate Agreement, Zinsswaps, Zinsoptionen, Swaption, Zinsfutures, Zinscap und Zinsfloor Währungsbezogene Geschäfte: Devisentermingeschäfte, Devisenfutures, Devisenoptionen, Cross Currency Swaps Aktien- bzw. Indexbezogene Geschäfte: Aktientermingeschäfte, Aktienfutures, Indexfutures, Aktienoptionen, Indexoptionen, Aktienswaps, Indexswaps. sonstige Geschäfte: Edelmetalltermingeschäfte, Credit Default Swaps, Credit Default Options oder Wetterderivate.
Den Vorschlag der EU Kommission lehnen die Antragsteller aufs Schärfste ab, da die riskanteren Geschäfte mit Derivaten durch den geringeren Steuersatz gegenüber den weniger Riskanten Aktien- und Anleihenhandel stark bevorzugt werden. Diskussion
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