Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA590
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA590 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Bildung und Forschung |
Zusammenfassung des Antrags | Der Bund soll freie Lerninhalte (OER) finanziell fördern! |
Schlagworte | Bildung, OER, freie Lerninhalte |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelFreie Bildungsmedien fördern AntragstextDer Parteitag in Bochum möge bitte folgenden Antrag für das Wahlprogramm 2013 beschließen: Die Landschaft der Lerninhalte wird in Deutschland von einem Oligopol bestehend aus den drei großen Schulbuchverlagen Klett, Westermann und Cornelsen beherrscht. Das letzte große Projekt der Verlagslobby war der zumindest vorerst gescheiterte Schultrojaner. Ein weiterer Kritikpunkt an der bestehenden Situation ist, dass die Kontingente für Kopien aus Schulbüchern und Aufgabenheften sehr streng von Seiten der Schulbuchverlage reguliert sind. So dürfen nur bis zu 12 %, jedoch höchstens 20 Seiten kopiert werden. Auch dürfen Inhalte, die in Büchern und Arbeitsheften auftauchen, nicht ohne weiteres digital zugänglich gemacht werden. Dies wird als Medienbruch bezeichnet. Die Piraten wollen dieses Oligopol der Schulbuchverlage aufbrechen und zugleich eine neue, moderne und freie Kultur im Umgang mit Lerninhalten und Medien fördern. Um dies zu ermöglichen fordern die Piraten die Erstellung freier Inhalte aus staatlichen Mitteln. Als Lizenz soll hierbei die CC-BY-SA oder eine ähnliche, starke, virale Copyleft-Lizenz gewählt werden. Wir fordern den Bund dazu auf hierfür mindestens den gleichen Betrag in jedem Jahr auszugeben, den Eltern, Schulen und Länder zusammen im jeweiligen Vorjahr für Lerninhalte ausgegeben haben. Bei den so erstellten Inhalten treten verschiedene Effekte auf:
AntragsbegründungVorteile von Open Educational Resources:
Veränderungsbedarf aus folgenden Gründen:
mögliche Folgen bzgl. Urheberwahrnemungsgesetz:
Diskussion
Konkurrenzanträge |