Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA522
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA522 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Frank Meier |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Einkommen aus Nebentätigkeiten sind auf die Abgeordnetenbezüge (Diäten) der Volksvertreter zu 100 Prozent anzurechnen. |
Schlagworte | Politiker und Politikerinnen, Volksvertreter, Diäten, Nebentätigkeiten, Nebeneinkünfte, Volk, Gleichheitsgrundsatz, Gerechtigkeit. |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelPolitiker und Politikerinnen! Mit der alleinigen Kraft dem Volk dienen! AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text im Bereich "Keine der Gruppen" in das Wahlprogramm aufzunehmen: Einkünfte aus Nebentätigkeiten, wie Aufsichtsratsfunktionen und dergleichen, sind auf die Einnahmen der Politikerinnen und Politiker – den sog. Diäten – zu 100 Prozent anzurechnen. Antragsbegründung100 Prozent? - Das begründet einerseits die nachgeführte Argumentationsstruktur in der Hauptbegründung dieses Antrags und begründet andererseits der Gleichheitsgrundsatz zu anderen Einkommensgruppen. Dazu ein Beispiel: Als Beispiel soll hier das Sozialgesetzbuch II – das sog. Hartz-IV-Gesetz – die Grundlage sein. Arbeitssuchenden werden auf ihren staatlichen Transferleistungen alle weiteren Einnahmen vollständig oder teilweise aufgerechnet. Wir Piraten fordern deshalb den Grundsatz der Gleichheit und Solidarität vor dem Hintergrund hoher und höchster Einkommen. Zur Hauptbegründung: Großen Teilen der Bevölkerung ist es schwer vermittelbar, mitunter gar unverständlich, wie ein gewählter Volksvertreter bzw. eine gewählte Volksvertreterin seine bzw. ihre übernommenen Amtspflichten gewissenhaft führen kann und dann die Zeit für diverse Nebentätigkeiten – also neben der eines Volksvertreters und einer Volksvertreterin – aufzubringen vermag. Denn: Häufig ist es ja so, dass die Nebentätigkeit eines Volksvertreters erst dadurch ermöglicht wird, dass jemand zur Volksvertreterin bzw. zum Volksvertreter gewählt wurde. Deshalb erscheint die geforderte Anrechnung von Nebeneinkünften nachvollziehbar. Diskussion
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