Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA452

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA452
Einreichungsdatum
Antragsteller

Silura

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Integrations- und Migrationspolitik„Integrations- und Migrationspolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei setzt sich für die allgemeine Möglichkeit von mehrfacher Staatsangehörigkeit ein.
Schlagworte Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Migration, Integration
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

mehrfache Staatsangehörigkeit

Antragstext

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht mehr die Aufgabe einer anderen Staatsangehörigkeit erfordert. Des weiteren soll die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit grundsätzlich möglich sein. Die Piratenpartei Deutschland, als Teil einer internationalen Bewegung, unterstützt somit ausdrücklich die Herausbildung von transnationalen Identitäten als selbstverständlichen Teil einer vernetzten Welt.

Antragsbegründung

Zur Zeit fordert der deutsche Staat bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich die Aufgabe der vorherigen Staatsangehörigkeit(en); nimmt ein deutsche/r Staatsangehörige/r eine weitere Staatsangehörigkeit an, so muss er/sie die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben. Für beide Fälle gibt es Ausnahmen, z.B. EU-Bürger und andere. (Quellen usw. auf der Diskussionsseite) Es gibt allerdings, gerade auch durch die zunehmende Internationalisierung, und damit verbundene Mobilität immer mehr Menschen, die sich als Bürger mehrerer Staaten verstehen. Dies sollte sich auch in der Staatsangehörigkeit widerspiegeln dürfen. Daher sollten die bestehenden Gesetze entsprechend grundsätzlich angepasst und modernisiert werden, und nicht als Flickenteppich mit immer mehr Ausnahmen weiterwachsen.

Diskussion, ggf. Änderungsanträge, Vernetzung, usw. ist erwünscht. Nach Möglichkeit auf der Diskussionsseite des Antrags. :-)

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge