Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA400
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA400 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Forderungen nach bundesweit einheitlichen Ausstattungsrichtlinien für Rettungsdienstfahrzeuge. |
Schlagworte | Einheitliche Rettungsmittel, Rettungsdienst, Rettungswagen, Krankentransport, Notarztfahrzeug, Ausstattungsrichtlinie, Mindestausstattung |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAG Gesundheitspolitik - Einheitliche Rettungsmittel AntragstextDer Bundesparteitag möge diesen Antrag für den zu eröffnenden Wahlprogrammbereich Gesundheit des Wahlprogramms 2013 mit der Überschrift Einheitliche Rettungsmittel beschließen und einfügen: Die Piratenpartei setzt sich für die Abkehr von landesweit verschiedenen Ausstattungsrichtlinien für Rettungsdienstfahrzeuge (Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztfahrzeuge) der Kommunen, Hilfsorganisationen (DRK, JUH, ASB, MHD, DLRG) als auch der privatwirtschaftlichen Dienstleister und für die Einführung einer bundesweit einheitlichen standardisierten Ausstattungsrichtlinie ein. Eine regionale Erweiterung soll weiterhin möglich sein. Gleichermaßen soll eine Mindestausstattung an Medikamentengruppen und Wirkstoffen pro Rettungswagen festgelegt werden. AntragsbegründungStatement zum AntragDieser Antrag wurde von der AG Gesundheitspolitik über bestehende LQFB-Initiativen und Landesprogramme recherchiert, dann überarbeitet und wird von ihr vertreten. Begründungtl;dr: Das Ziel ist, einheitliche Mindestausstattungen zu definieren, die erstens eine hohe Qualität der Patientenversorgung garantieren, zweitens das Zusammenwirken unterschiedlicher Rettungsdienste in der Bundesrepublik einfacher gestalten und drittens die Freizügigkeit sowohl von ausgebildeten Rettungskräften als auch von Notärzten verbessert. Die Träger des Rettungsdienstes in Deutschland sind entweder Landkreise oder Kommunen oder private Unternehmen. Die Ausstattung erfolgt normalerweise anhand der DIN EN 1789, die europaweit verbindliche Rettungsdienstfahrzeuge klassifiziert und deren Ausstattung festlegt. Dies wird aber nicht überall umgesetzt, teilweise unterscheiden sich die Wagen in der technischen wie auch in der notfallmedikamentösen Ausstattung zwischen den Bundesländern oder zwischen Anbietern in einem Bundesland. Einige Rettungsdienstträger haben sich dazu entschieden keine oder nur sehr wenige Notfallmedikamente auf Rettungswagen vorzuhalten. Dies kann im Rahmen von Sekundärtransporten oder unerwarteten Notfällen ohne Notarztfahrzeug, zu erheblichen Versorgungsmissständen führen. Rettungswagen die im Rahmen von Sanitätsdiensten eingesetzt werden sind in vielen Fällen nicht einheitlich ausgestattet. Auch die Aufrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen älterer Generationen, wird mit dem Schlagwort des Bestandschutzes langzeitig ausgesessen. Im Falle vom Zusammenwirken unterschiedlicher Gruppen im Rahmen von Großeinsätzen (MANV) oder der überörtlichen Hilfe, können ernsthafte Strukturdefizite in der Ausstattung zum Problem für den Patienten werden. So ist die Qualität der Versorgung von Notfallpatienten in vielen Fällen davon abhängig, in welchen Regionen man einen Notfall erleidet. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist diese Standardisierung sinnvoll, da zunehmend Honorarkräfte als Notärzte eingesetzt werden, die z.T. sogar in anderen Bundesländern leben und arbeiten. Die Piratenpartei setzt sich deswegen für eine bundesweit verpflichtenden einheitlichen Ausstattung, nach definierten Standards wie zB. der DIN EN 1789, von Rettungsmitteln ein. Dies beinhaltet die einheitliche Beschreibung der Gerätefähigkeiten, die klare Ausstattungsliste von medizinischem Kleinmaterial, als auch einer Wirkstofftabelle von Medikamenten die auf Rettungswagen als Mindestausstattung mit zu führen ist. HinweisIm Original ist dieser Antrag von Thomas Weijers für den AK Gesundheit NRW als Antrag WP026 zu finden und danach für den LPT12.1 von Klaus Klepik aus dem LV Mecklenburg-Vorpommern angepasst worden. Diskussion
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