Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA382
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA382 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Wrtlbrmpfd |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Die Vermögenssteuer wurde zuletzt durch das Bundesverfassungsreicht für verfassungswidrig erklärt, und zwar vorwiegend wegen der Ungleichbehandlung des Geldvermögens im Verhältnis zu Immobilienwerten. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKeine Vermögenssteuer AntragstextEs soll beschlossen werden, keine Vermögenssteuer wieder einzuführen. AntragsbegründungDie Vermögenssteuer wurde zuletzt durch das Bundesverfassungsreicht für verfassungswidrig erklärt, und zwar vorwiegend wegen der Ungleichbehandlung des Geldvermögens im Verhältnis zu Immobilienwerten. Durch die angespannte Lage im Sozialbereich, durch die stark einseitige Verteilung des Volksvermögens zugunsten einer Minderheit und durch den Wunsch nach erhöhten Steuereinahmen auf Seiten der sog. "Reichen" wurde der Ruf nach einer sog. Reichensteuer (=Wiedereinführung der Vermögenssteuer) mit einem bestimmten Steuersatz immer lauter. Die Vermögenssteuer bedeutet eine Substanzbesteuerung; es werden Werte besteuert, die bereits schon einmal versteuert wurden; eine Vermögenssteuer ist niemals gerecht erfaßbar: Geldvermögen kommt aus Erspartem, was vorher schon duch Einkommenssteuer usw. belastet wurde; hinzu kommt die Steuer auf den Kapitalertrag; Immobilienwerte sind nur schwer objektiv zu fassen und unterliegen dem schwankenden Marktwert; auch andere Werte wie Goldbarren, Schmuck, Antiquitäten, wertvolle Gemälde, Sammlungen etc. sind ebenso schwer auszumachen und sind großenteils zuvor beim Erwerb besteuert worden. Daher sind die erhofften Einnahmen aus einer eventuellen Vermögenssteuer besser über die Einkommenssteuer bei Hochverdienenden abzugreifen. Diskussion
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