Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA363
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA363 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | Das Wahlrecht zur Wahl des Europäischen Parlaments bedarf einer Verbesserung. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDemokratie: Reform des Europawahlrechts AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm unter dem Punkt "Reform des Europawahlrechts", folgenden Text einzufügen: Das Europaparlament arbeitet sehr oft über Parteigrenzen hinweg. Das liegt schon daran, dass derzeit 155 Parteien in 8 Fraktionen vertreten sind. Leider ist die gefühlte Distanz zur EU, und damit zum Europaparlament, größer als zu den nationalen Parlamenten. Damit diese Distanz abgebaut werden kann, und gleichzeitig die überparteiliche Zusammenarbeit gestärkt wird, brauchen wir ein anderes Wahlsystem für Europawahlen. Das von den Kommunalwahlen her bekannte System des Kummulierens und Panaschierens bietet sich hierfür an. Wir schlagen daher ein System vor, bei dem jeder Wähler 96 Stimmen hat. Diese kann er entweder alle einer Liste geben oder, über mehrere Listen verteilt, direkt an einzelne Kandidaten vergeben. Dabei soll eine Kummulation von bis zu vier Stimmen pro Kandidat zulässig sein. Eine Liste soll daher bis zu 96 Plätze besetzen können. Tut sie das nicht, werden Stimmen für die Liste von oben bis unten auf die einzelen Kandidaten verteilt, bis keine Stimmen mehr über sind oder aber auf jeden vorhandenen Kandidaten auf der Liste die maximale Anzahl an Stimmen kummuliert wurde. Antragsbegründung- Diskussion
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