Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA357
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA357 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | ALG-II/Hartz-IV„ALG-II/Hartz-IV“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei fordert das uneingeschränkte Recht auf Akteneinsicht sowie die Pflicht zur Aushändigung der gesamten persönlichen -auch digitalen- Dokumentation nach jedem Termin bei der Arbeitsverwaltung. |
Schlagworte | ALG II, Akteneinsicht, Sozialpiraten |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelPG ALGII 007: Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes AntragstextDie Piratenpartei möge beschliessen, an geeigneter Stelle das Wahlprogramm um den nachfolgenden Programmtext zum Thema ALG II zu erweitern: AntragsbegründungUm den Interessen der Leistungsberechtigten gerecht zu werden, muss ihm die Möglichkeit der umfassenden Information gegeben werden, um der Behörde gleichberechtigt, d.h. auf "Augenhöhe" und gerade nicht in einem Über-/Unterordnungsverhältnis gegenüberzustehen. Diskussion
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