Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA318
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA318 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Freie Wahl des Widerspruchsverfahrens stärkt den Antragstelle |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEinführung des fakultativen Widerspruchsverfahrens AntragstextEs wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle im Bereich Inneres und Recht einzufügen: Die Piratenpartei setzt sich für ein so genanntes fakultatives Widerspruchsverfahren ein, welches unseren Bürgern die Möglichkeit einräumt, gegen sie beeinträchtigende Entscheidungen unserer Behörden wahlweise entweder Widerspruch einzulegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. AntragsbegründungEs bietet es sich an, dem Bürger wegen der fehlenden Normverwerfungskompetenz der Widerspruchsausschüsse und in denjenigen Fällen, in denen er an einer schnellen gerichtlichen Entscheidung interessiert ist, alternativ die Möglichkeit einzuräumen, gleich vor dem Verwaltungsgericht zu klagen (fakultatives Widerspruchsverfahren). Siehe hierzu die Stellungnahme der Vereinigung der Verwaltungsrichter in Rheinland-Pfalz vom 28.11.2008: http://www.vvr-rp.de/Download%20Ordner/VVR_zu_Widerspruchsverfahren_%283%29.pdf Dieser Antrag orientiert sich an einer entsprechenden Forderung aus Niedersachsen, die dort zur Beschlussfassung steht. Diskussion
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