Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA277

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA277
Einreichungsdatum
Antragsteller
Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Freiheit und Grundrechte
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Erweiterung des GG Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein.
Schlagworte Grundgesetz, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, digitale Netzwerke, Berichterstattung Meinungsäusserung, digitale Kommunikation
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Digitale Netzwerke ins Grundgesetz

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschliessen folgenden Text an entsprechender Stelle im Wahlprogramm einzufügen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Erweiterung des GG Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein.

Neu:

Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Antragsbegründung

Der derzeitige Text lautet:

Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

und schliesst somit eine grundgesetzliche Absicherung der digitalen Netzwerke nicht mit ein, ergo im Einzelfall aus.

Die „digitalen Netzwerke“ entsprechen aber dem heutigen Stand der Informationstechnik und ihre Absicherung gegen Zensur jeglicher Art werden von den Piraten explizit eingefordert.

Die Erweiterung um diese zwei Wörter: digitale Netzwerke ist insoweit revolutionär, da das Ergebnis ist, dass alle Forderungen der Piratenpartei Deutschland in Sachen "Freiheit" im Internet, den digitale Netzte und der digitale Kommunikation dadurch erreicht werden!

Wird diese kleine GG-Erweiterung umgesetzt, wird automatisch die Freiheit der Berichterstattung und Meinungsäusserung auf bzw. unter Zuhilfenahme von digitalen Netzen grundgesetzlich gewährleistet. Ein Meilenstein!

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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