Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA265
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA265 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Robert Stein in Zusammenarbeit mit dem AK Wirtschaft und Finanzen NRW |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Die gängige Praxis der Zwangsversteigerung benachteiligt Immobilienbesitzer massiv, da durch den Begriff der Zwangsversteigerung in der Regel ein künstlicher Wertverlust geschaffen wird. Dieser Umstand soll verhindert werden. |
Schlagworte | Hypothekenverbot, Immobilienwirtschaft, Immobilien, Grundschuld, Privatinsolvenz, Kredite, Zwangsversteigerung |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelHypothekenverbot oder alternativ geeignete Maßnahme zur Sicherung vor künstlichem Wertverlust durch Zwangsversteigerung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Umsetzung eines Hypothekenverbotes - insbesondere bei Privatimmobilien - oder eines alternativ geeigneten Mittels ein, welches folgenden Zweck verfolgt: Die Maßnahme soll ungerechte und fortwährende Abhängigkeit von privaten Immobilienbesitzern gegenüber Darlehensgebern beseitigen, indem sie regelt, dass Darlehensgebern im Zuge eines dauerhaften Zahlungsausfalls durch private Immobilienbesitzer die Immobilie übertragen wird, gleichzeitig der private Immobilienbesitzer von seiner Schuld gegenüber dem Darlehensgeber freigestellt wird. Das Gesetz findet konsequenter Weise Anwendung bei einer Finanzierung in Höhe von maximal bis zu 100% des Immobilienwertes. AntragsbegründungDie Maßnahme bietet Schutz vor ungebührlicher Bereicherung von Finanzierungsinstituten an Privatpersonen. Sie schützt vor Armut und verhindert keinen Reichtum bei Privatpersonen. Finanzierungsinstitute lassen den Wert einer Immobilie vor Bau bzw. Erwerb offiziell ermitteln und in der so genannten Grundschuld sichern. Bei einem Zahlungsausfall des Schuldners wird die Immobilie an das Finanzierungsinstitut übertragen und der Schuldner schuldfrei gestellt. Der zuvor ermittelte Wert sowie die bis zum Zahlungsausfall getätigten Ratenzahlungen (Tilgung + Zinsen) gehen somit dem Finanzierungsinstitut zu, der Schuldner entgeht im Idealfall der Privatinsolvenz. Dadurch wird dem Schuldner die weitere gesellschaftliche Teilhabe ohne Einschränkung ermöglicht. Außerdem ist diese Maßnahme in Zeiten häufiger Jobwechsel mit zwischenzeitiger Arbeitslosigkeit ein Pol der Sicherheit und macht den Traum vom Eigenheim für Menschen, insbesondere Familien, auch in Zeiten unsteter Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt möglich. Die heutige Praxis ist indes zu bemängeln: Finanzierungsinstitute kassieren bis zum Zahlungsausfall neben der Tilgung nicht nur hohe Zinsen, sondern erhalten zusätzlich die Immobilie, die allein durch das Prädikat Zwangsversteigerung in der Regel an vorher garantiertem Wert verliert. In der potentiell folgenden Privatinsolvenz muss die durch den künstlich kreierten Wertverlust geschaffene Lücke jahrelang (aktuell bis zu 6 Jahre) an das Finanzierungsinstitut abbezahlt werden. Dabei sind es unter anderem Finanzierungsinstitute bzw. deren Kooperationsunternehmen, die „ihre“ Immobilien über die Zwangsversteigerung erwerben und ohne Partizipation des Schuldners danach zu marktüblichen Preisen weiter verwerten können. Dieser Praxis soll hiermit Einhalt geboten und die Sicherheit der Menschen erhöht werden. Diskussion
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